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Veröffentlicht am März 20 2024

Die EU plant einfachere Richtlinien für im Ausland arbeitende Fachkräfte

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Aktualisiert März 20 2024

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Highlights: Einführung einfacherer Arbeitsrichtlinien für ausländische Arbeitnehmer in der EU!

  • Die Europäische Union soll die Politik für ausländische Arbeitnehmer in Europa lockern.
  • Um die legale Migration zu fördern, soll der Prozess zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vereinfacht werden.
  • Anträge auf eine kombinierte Genehmigung müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von 90 Tagen bearbeitet werden.
  • Drittstaatsangehörige mit einer kombinierten Erlaubnis erhalten durch die neuen Regelungen mehr Schutz.

 

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Vereinfachter Migrationsprozess für ausländische Arbeitnehmer in der EU

Den jüngsten Berichten von SchengenVisaInfo zufolge plant die Europäische Union, den Prozess zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in Europa zu vereinfachen. Der Schritt zielt darauf ab, die legale Migration aus Ländern der Dritten Welt zu fördern und gleichzeitig das aktuelle Problem des Arbeitskräftemangels in Europa anzugehen.

 

Die Europäische Union ist bereit, den Prozess zur Erlangung einer einheitlichen Genehmigung zu regulieren und plant, ihn zu verschlanken. Diese Änderung wird es ausländischen Arbeitnehmern ermöglichen, innerhalb der EU zu leben und zu arbeiten. 

 

Die neuen Regelungen müssen jedoch noch vom Rat genehmigt werden. 

 

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Änderungen für das Single Permit System eingeführt

Im Rahmen des neuen Updates für das Single Permit System wurden mehrere Änderungen eingeführt. Die Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz des Systems zu steigern und es gleichzeitig für ausländische Arbeitnehmer flexibler zu machen.

 

Im Folgenden sind die für das System der Einzelgenehmigungen vorgeschlagenen Änderungen aufgeführt: 

  • Entscheidung über eine Einzelgenehmigung innerhalb von 90 Tagen: Nach den von der EU vorgeschlagenen neuen Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten Anträge auf Einzelgenehmigungen innerhalb von 90 Tagen bearbeiten. Dadurch soll die lange Wartezeit verkürzt werden, die derzeit bei vier Monaten liegt. Eine Verlängerung um 30 Tage ist nur bei komplizierten Fällen zulässig. 
  • Beantragung einer Einzelerlaubnis innerhalb der EU: Die neuen Regelungen ermöglichen es Inhabern bestehender Aufenthaltstitel aus Ländern der Dritten Welt, eine kombinierte Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU zu beantragen. Sie müssen nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren, um einen Antrag auf eine einheitliche Aufenthaltserlaubnis zu stellen. 
  • Wechsel des Arbeitgebers, des Berufs oder der Arbeitsbranche: Inhaber einer Einzelbewilligung aus Drittstaaten können sich nun für einen Arbeitgeber-, Berufs- oder Branchenwechsel mit einem unkomplizierten Mitteilungsverfahren durch den neuen Arbeitgeber entscheiden. Bei Arbeitgeberwechseln kann jedoch eine sechsmonatige Beschränkung mit Ausnahmeregelungen bei Verstößen gegen den Arbeitgebervertrag gelten. 
  • Schutz für Drittstaatsangehörige mit Einzelarbeitserlaubnis: Arbeitslose Drittstaatsangehörige mit einem Single-Permit-Visum erhalten mehr Sicherheit. 
  • Verlängerter Aufenthalt für arbeitslose Inhaber einer Einzelerlaubnis: Inhaber einer Einzelgenehmigung, die Probleme mit der Arbeitslosigkeit haben, können bis zu drei Monate Zeit haben, um andere Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden, bevor ihre Genehmigung entzogen wird. Drittstaatsangehörige, die seit mehr als zwei Jahren über eine Einzelerlaubnis verfügen, können sechs Monate Zeit haben, um eine Beschäftigung zu finden und in der EU zu bleiben. 

 

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Änderungen umzusetzen, nachdem der Rat die neuen Regeln genehmigt hat. Den Berichten von SchengenVisaInfo zufolge gelten die Änderungen nicht für Dänemark und Irland.  

 

 

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