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Veröffentlicht am November 21 2023

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 18. November 2023 die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

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Aktualisiert November 21 2023

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Highlights: Erste Phase des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

  • Die erste Runde des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde am 18. November 2023 durchgeführt.
  • Der Bundestag hat ein neumodifiziertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet, um die Einreise ausländischer Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern.  
  • Die Änderungen wurden vorgenommen, um bessere Chancen für die Einreise von Fachkräften nach Deutschland zu fördern.
  • Die EU-Blau-Änderungen sowie die Änderungen im Bereich Mobilität und Familienzusammenführung sollen ab dem 1. März 2024 umgesetzt werden.

 

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Die neuesten Änderungen der Blauen Karte EU

Die wesentlichen Änderungen der Blauen Karte EU nach der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind folgende:

  • Der Mindestlohn für die Rentenversicherung beträgt nun 45.3 % des Jahresbeitragsbescheids.
  • Für andere Berufe gelten unterschiedliche Gehaltsgrenzen.
  • Neue Hochschulabsolventen (innerhalb der letzten drei Jahre) können nun eine Blaue Karte EU erwerben, sofern sie die Mindestgehaltsvoraussetzungen erfüllen.  
  • Ab sofort haben IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss Anspruch auf eine Blaue Karte EU, sofern sie bereits über Berufserfahrung verfügen.

 

Die Liste der Berufe, die für die Blaue Karte EU infrage kommen, wurde um die unten aufgeführten Berufe erweitert:

  1. Fertigung
  2. Bergbau
  3. Hoch- und Tiefbau
  4. Vertriebsleiter
  5. Medizinische Fachkräfte
  6. Bildungsbezogene Jobs und mehr.

 

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Änderungen am Mobilitäts- und Familienzusammenführungsgesetz

Die Änderungen an den Mobilitäts- und Familientreffen Sind unten aufgeführt:

  • Fachkräfte, die über akademische und berufliche Qualifikationen verfügen, können ab sofort eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit wird an einer Vereinfachung ihrer Verfahren arbeiten, um den Genehmigungsprozess für ausländische Arbeitnehmer zu beschleunigen.
  • Qualifizierte, erfahrene Arbeitskräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung müssen sich in Deutschland nicht mehr dem Anerkennungsverfahren für Qualifikationen unterziehen, sofern ihre Qualifikationen bereits in ihrem Heimatland anerkannt sind.
  • Das überarbeitete Gesetz ermöglicht es Inhabern einer Blauen Karte EU aus anderen Staaten, kurzfristige und langfristige geschäftliche Tätigkeiten auszuüben, ohne dass zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.
  • Der Prozess der Familienzusammenführung für Blue-Card-Inhaber wird nun vereinfacht, um Familienangehörigen einen privilegierten Aufenthalt und eine privilegierte Einreise zu ermöglichen.
  • Die Überprüfung von Führerscheinen und Sprachkenntnissen wird nun für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten vereinfacht.

 

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Andere wichtige Änderungen

Einige der weiteren entscheidenden Änderungen, die durch das neueste Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommen wurden, sind unten aufgeführt:

  • Bewerber, die bis zu 3 Jahre lang eine Ausbildung zum Erwerb eines deutschen gleichwertigen Abschlusses absolvieren, können ab sofort 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
  • Fachkräfte mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ab März 2024 sind berechtigt, ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland zu holen.
  • Zum 1. Juni 2024 wird eine neue „Opportunity Card“ eingeführt. Mit der Karte können Personen gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises zwölf Monate lang eine Beschäftigung in Deutschland suchen.
  • Personen mit einem deutschen gleichwertigen Abschluss müssen über einen mindestens zweijährigen Hochschulabschluss und gute Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen.  
  • Inhaber einer Opportunity-Karte können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, mit der Möglichkeit, die Gültigkeit um zwei weitere Jahre zu verlängern.

 

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Web-Story: Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 18. November 2023 die erste Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

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