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Veröffentlicht am März 23 2024

In Deutschland können ausländische Studierende neun Monate vor dem Studium und zwei Jahre nach dem Abschluss arbeiten

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Aktualisiert März 23 2024

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Highlights: Ausländische Studierende in Deutschland können jetzt 9 Monate vor dem Studium und 2 Jahre nach ihrem Abschluss arbeiten!

  • Inhaber eines deutschen Studentenvisums können sich jetzt neun Monate im Voraus und zwei Jahre nach ihrem akademischen Abschluss für Teilzeitjobs anmelden. 
  • Auch Ausbildungsbewerber in Deutschland dürfen vor und nach der Ausbildung einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. 
  • Hochschulabsolventen in Deutschland können nun leichter ihr Berufsfeld wechseln. 
  • Absolventen einer deutschen Universität könnten nach dem Erwerb einer zweijährigen Berufserfahrung eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. 

 

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Neue Visabestimmungen für ausländische Studierende in Deutschland

Mit dem neuen Fachkräftegesetz erlaubt Deutschland ab März 2024 ausländischen Studierenden bereits vor Beginn ihres Studiums in Deutschland zu arbeiten. Damit sollen qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland gelockt werden, wie SchengenVisaInfo berichtet. 

 

Die von Deutschland eingeführten neuen Visabestimmungen, die es internationalen Studierenden ermöglichen, neben dem Studium zu arbeiten, werden Studierenden aus einkommensschwächeren Familien dabei helfen, eine Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Der im November 2023 in Kraft getretene zweite Teil des neuen Fachkräftegesetzes weitet die Vorteile auf Auszubildende und Absolventen aus. 

 

*Bereit zu studieren in deutschland? Lassen Sie sich von Y-Axis bei den Schritten helfen. 

 

Deutschlands zweiter Teil des neuen Fachkräftegesetzes

Studierende aus Nicht-EU-Ländern können ab sofort neun Monate vor ihrem Studienbeginn nach Deutschland einreisen und dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Die folgenden Vorteile werden internationalen Studierenden geboten, die zum Studium nach Deutschland kommen:  

  • Melden Sie sich an und absolvieren Sie Sprachkurse auf Englisch oder Deutsch 
  • Arbeiten Sie 120 bis 140 volle Tage im Jahr, oder 
  • 280 Halbtage pro Kalenderjahr 
  • Bereiten Sie Ihre Bewerbung vor 
  • Machen Sie sich mit dem Land vertraut 

Studieninteressierte durften bereits neun Monate vor Studienbeginn nach Deutschland einreisen, doch mit den neuen Änderungen können Studierende bereits vor Studienbeginn ins Berufsleben einsteigen. 

 

Neue Regelungen für Lehrstellenbewerber ausgeweitet. 

Auch Ausbildungsbewerber in Deutschland können vor und nach dem Ausbildungsbeginn oder während der Ausbildungssuche ins Berufsleben einsteigen. 

An Bewerber werden im Wesentlichen zwei Anforderungen gestellt: 

  • Der Bewerber muss über Deutschkenntnisse auf B-1-Niveau verfügen 
  • Der Antragsteller muss unter 35 Jahre alt sein 

In Deutschland dürfen Ausbildungsbewerber vor Ausbildungsbeginn 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

 

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Daueraufenthaltsgenehmigung für deutsche Absolventen 

Hochschulabsolventen in Deutschland aus Nicht-EU-Ländern dürfen sich bis zu 18 Monate nach ihrem Abschluss zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Nach mindestens zweijähriger Berufserfahrung haben sie Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. 

Personen, die einen beruflichen Wechsel planen, müssen ihr Visum auf ein deutsches Fachkräftevisum oder eine Blaue Karte EU umstellen. Absolventen staatlich anerkannter Universitäten oder Berufsschulen können nach Deutschland kommen, sofern sie über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in verwandten Bereichen verfügen. 

 

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Über 770,000 offene Stellen in Deutschland

Im Dezember 770,031 gab es in Deutschland rund 2024 freie Stellen in vielen Bereichen. Zu den gefragtesten Stellen in Deutschland zählen Metallverarbeitung, Gartenbau, Holzverarbeitung und andere technische Bereiche, während die bestbezahlten Stellen in Deutschland in Sektoren wie Gesundheitswesen und Recht liegen , Luftfahrt und Vertriebsmanagement.

 

 

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Aktuelle Einwanderungsaktualisierungen finden Sie unter Einwanderungsnachrichten zur Y-Achse.

 

Ab dem 1. März gilt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Lesen Sie auch:  Die 9 gefragtesten Jobs in Europa, um im Jahr 2024 schnell ein Arbeitsvisum zu erhalten
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In Deutschland können ausländische Studierende neun Monate vor dem Studium und zwei Jahre nach dem Abschluss arbeiten

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