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Veröffentlicht am März 12 2024

Ab dem 1. März gilt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Aktualisiert März 12 2024

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Highlights: Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01. März 2024!

  • Seit dem 01. März 2024 gilt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
  • Ausländische Arbeitnehmer können unter erleichterten Regelungen zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland einwandern.
  • Die Hauptnutznießer wären Krankenpfleger, Studenten und Mitarbeiter mit einer Mindesterfahrung von zwei Jahren.
  • Die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird voraussichtlich ab dem 01 in Kraft treten.

 

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Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsrechts in Deutschland

Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ab dem 1. März 2024 haben Fachkräfte nun die Möglichkeit, in ihrem Fachgebiet zu arbeiten und sich in Deutschland niederzulassen. Die im November 2023 eingeführte erste Stufe ermöglichte die Anerkennung von Fachkräften und die Erteilung der Blauen Karte EU.

 

Die Bundesministerin des Innern und Heimats, Nancy Faeser, erklärte, Deutschland benötige ausländische Arbeitskräfte, insbesondere im Pflegebereich, um den wirtschaftlichen Bedarf des Landes zu decken. 

 

Aktuelle Berichte von Reuters, die im November 2023 veröffentlicht wurden, berichteten von einem offenen Stellenangebot von 1.8 Millionen Stellen in Deutschland.

 

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz heißt ausländische Arbeitskräfte willkommen

Die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglicht erfahrenen Fachkräften die Arbeit und Migration nach Deutschland.

Mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung und einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss kann eine Fachkraft nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland einreisen. Zu den weiteren Zulassungskriterien gehört das Erreichen der Gehaltsschwelle.

 

Vorteile des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll folgende Vorteile bieten:

  • Fachkräfte können ihre Eltern nach Deutschland holen.
  • Bei der Mitnahme von Kindern oder Ehepartnern ist der Nachweis einer ausreichenden Unterbringung nicht mehr erforderlich.
  • Leichterer Arbeitsmarktzugang für Beschäftigte im Pflegesektor.
  • Für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege ist die Vorabanerkennung von Abschlüssen nicht mehr verpflichtend. Der Prozess kann bei ihrer Ankunft im Land abgeschlossen werden. 
  • Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern mit weniger als drei Jahren Erfahrung sind berechtigt, im Gesundheits- und Pflegesektor zu arbeiten.
  • Studierende können Teilzeitjobs nachgehen und haben so mehr Zeit, ihre Studienabläufe zum Erwerb beruflicher Qualifikationen zu absolvieren.
  • Die Vorrangprüfung in Berufsausbildungsgängen wird abgeschafft.
  • Auszubildende können sich für eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden bewerben.
  • Studierende können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, da sich die Jahresarbeitszeit auf 140 ganze Tage bzw. 280 halbe Tage erhöht.

 

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Initiativen zur Eindämmung des Arbeitskräftemangels in Deutschland

Laut einem aktuellen Bericht von SchengenVisaInfo werden in Deutschland bis 150,000 voraussichtlich rund 2025 Pflegekräfte offen stehen. Es wurden mehrere Strategien und Vereinbarungen eingeführt, um ausländische Arbeitskräfte aus Ländern wie Vietnam, Indonesien, Brasilien und den Philippinen anzuziehen.

 

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt Arbeitgebern, im Jahr 25,000 2024 ausländische Arbeitskräfte einzustellen, um den Arbeitskräftemangel im Land zu bekämpfen. Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland haben das Recht, acht Monate lang zu arbeiten, sofern die Wochenarbeitszeit mindestens 30 Stunden beträgt. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle notwendigen Reisekosten erstatten.

 

 

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Aktuelle Einwanderungsaktualisierungen finden Sie unter Y-Achsen-Einwanderungsnachrichten

 

 

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