Veröffentlicht am Dezember 06 2023
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Die dänischen Behörden gaben bekannt, dass bestimmte Kategorien von Ausländern ohne Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis für kürzere Zeiträume in Dänemark arbeiten können. Die neuen Regeln wurden ab dem 17. November 2023 umgesetzt.
Ausländische Staatsangehörige können in einem in Dänemark ansässigen Unternehmen für zwei verschiedene Arbeitsperioden innerhalb von sechs Monaten mit jeweils 15 Arbeitstagen arbeiten. Einzelpersonen müssen zwischen jeder Arbeitsperiode mindestens 14 Tage außerhalb des Landes bleiben.
Bewerber müssen die unten genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, um sich für die neuen Arbeitsvorschriften Dänemarks zu qualifizieren:
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Bestimmte andere Kandidaten aus Nicht-EU-/EWR-Gebieten können von der obligatorischen Arbeitserlaubnispflicht befreit sein.
Folgende Kategorien sind von der Arbeitserlaubnis ausgenommen:
Lehrer, die innerhalb von 5 Tagen für bis zu 180 Tage Unterricht in Einrichtungen des Ministeriums für Kultur oder des Ministeriums für Hochschulbildung und Wissenschaft erteilen, benötigen keine Genehmigung.
Ausländische Diplomaten, einschließlich ihrer Familienangehörigen und ihres Haushaltspersonals, sowie Personal auf Handelsschiffen, internationalen Zügen und Fahrzeugen mit spezifischen Werft- und Gerichtsbesuchsbeschränkungen.
Vorstandsmitglieder benötigen für bis zu 40 Tage im Jahr keine Genehmigung, sofern ihnen in Dänemark berufliche Aufgaben übertragen werden.
Ausgenommen sind Künstler, ausübende Künstler, Musiker und deren Mitarbeiter, wenn sie bei öffentlichen Veranstaltungen, die weniger als 14 Tage dauern, eine entscheidende Rolle spielen. Auch Anziehhilfen, Maskenbildner, Manager, Licht- und Tonpersonal sowie Reiseleiter können davon ausgenommen sein.
Haushaltspersonal von Ausländern, Fachleuten, Forschern, Vertretern ausländischer Unternehmen usw., die sich bis zu 90 Tage in Dänemark aufhalten, benötigt keine Genehmigung.
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