Veröffentlicht am Dezember 22 2023
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Die Richtlinie über die kombinierte Arbeitserlaubnis legt das Antragsverfahren für die EU-Länder für die Erteilung einer kombinierten Erlaubnis fest. Es entscheidet auch über die Rechte, die Personen aus Drittstaaten ausüben können. Das Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich kürzlich auf einen Pakt zur Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis geeinigt.
Die neuen Änderungen werden dazu beitragen, das Antragsverfahren sowohl für eine EU-Aufenthalts- als auch für eine Arbeitserlaubnis zu rationalisieren. Nicht-EU-Arbeitnehmer erhalten jedoch nach der Umsetzung der Gesetzgebung die gleichen Rechte wie EU-Bürger.
Nicht-EU-Arbeitnehmer können die gleichen Leistungen erhalten wie EU-Arbeitnehmer. Einige der Rechte sind nachstehend aufgeführt:
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Zu den Vorteilen der Überarbeitungen der Richtlinie über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis zählen unter anderem die folgenden:
*Hinweis: Der obige Punkt gilt für Personen, die sich derzeit im Bundesstaat aufhalten und über eine genehmigte Aufenthaltserlaubnis verfügen.
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