Veröffentlicht am April 20 2022
Wenn Sie vorhaben, aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Luxemburg zu migrieren, da Sie dort ein Stellenangebot erhalten haben, kennen Sie die Vorteile einer Arbeit in dieser europäischen Nation.
Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis
Wanderarbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die in Luxemburg arbeiten möchten, müssen über eine Aufenthaltserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Luxemburg kann Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Ländern nur einstellen, wenn luxemburgische Unternehmen nachweisen, dass sie keinen geeigneten Kandidaten aus der EU finden konnten. Arbeitnehmer müssen daher über eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers verfügen, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, aus der hervorgeht, dass sie diese Bedingung erfüllen. Die National Administration of Jobs und Ihr Arbeitgeber, der Sie einstellt, müssen Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.
Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Wanderarbeitnehmer müssen ihren Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisums für Luxemburg stellen und dabei die Hilfe ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Um in Luxemburg zu bleiben, müssen Sie bei der Einwanderungsbehörde eine befristete Aufenthaltserlaubnis für das Land beantragen. Sie sollten es verwendet und erhalten haben, bevor Sie Ihr Heimatland verlassen. Abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit in Luxemburg können Sie verschiedene Kategorien von Visa beantragen. In der Regel werden luxemburgische Arbeitserlaubnisse für zwei Jahre ausgestellt. Personen, die ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen mindestens zwei Monate vor Ablauf ihres ursprünglichen Visums erneut einen Antrag stellen. Anschließend kann ein Visum für weitere drei Jahre erneut erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Migranten, die eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, müssen ein aktuelles Passfoto, Geburtsurkunden, Nachweise, dass sie keine Vorstrafen haben, eine Kopie ihres Lebenslaufs, Berufserfahrung, Bildungsabschlüsse, Arbeitsvertrag und eine Originalbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen Sie können Bürger aus EU-Ländern einstellen und Anschreiben mit Gründen für den Wunsch, in Luxemburg zu arbeiten, anfertigen.
Arbeitszeiten und bezahlte Freizeit
Sie müssen in Luxemburg maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, und Arbeitnehmer, die Überstunden machen, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Lohn. Arbeitnehmer in Luxemburg haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 25 Tagen pro Jahr, nachdem sie drei Monate bei ihrem Arbeitgeber verbracht haben.
Mindesteinkommens
Das Großherzogtum Luxemburg, wie es auch genannt wird, zahlt einen der höchsten Mindestlöhne weltweit. Die Vergütung richtet sich nach dem Alter und der Berufserfahrung des Mitarbeiters.
Steuersätze
Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage der persönlichen Situation eines Arbeitnehmers in dem Land zwischen Frankreich und Deutschland berechnet. Aus diesem Grund werden Arbeitnehmer in eine Steuerklasse eingeteilt. Es gibt drei Arten von Steuern:
Sozialleistungen
Dieses westeuropäische Land verfügt über ein solides Sicherheitssystem, das seinen Bewohnern zahlreiche Vorteile bietet. Dazu gehören die öffentliche Gesundheitsversorgung, Renten für Veteranen und Witwer, Krankheits- und Elternurlaub sowie Arbeitslosengeld. Um Anspruch auf das luxemburgische Sozialversicherungssystem zu haben, müssen Sie über einen bestimmten Zeitraum Beiträge eingezahlt haben. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie in den letzten zwölf Monaten mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Die luxemburgische Regierung zieht die Sozialversicherungsbeiträge automatisch von Ihrem Monatsgehalt ab.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt die medizinischen Kosten und übernimmt die Entschädigung für jeglichen Krankheitsurlaub. Der durchschnittliche Krankenversicherungssatz beträgt etwa 25 Prozent des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers. Der Beitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierzu ist gleich. Selbstständige müssen dagegen einen eigenen Versicherungsbeitrag leisten.
Mutterschaftsurlaub
Mütter von Neugeborenen haben Anspruch auf Leistungen auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Elternzeit
Es sieht vor, dass Mitarbeiter sich frei nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren können, damit sie sich ganz der Erziehung ihrer Kinder widmen können. Anspruch auf Elternzeit haben alle Eltern mit Kindern unter sechs Jahren. Mit der neuen Elternzeit können beide Elternteile eine Vollzeitpause für 4 oder 6 Monate oder eine Teilzeitpause für 8 oder 12 Monate nehmen. Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers.
Krankheitsurlaub
Alle Arbeitnehmer unter 68 Jahren haben Anspruch auf gesetzlichen Krankenstand von bis zu 78 Wochen.
Pensionen
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten Personen eine regelmäßige Altersrente, wenn sie 10 Jahre freiwillige, pflicht- oder wahlversicherte Beiträge oder Einkaufszeiten erfüllt haben.
Fazit
Luxemburg belegt im Lebensqualitätsindex der Economist Intelligence Unit den vierten Platz weltweit und übersteigt mit seinem Pro-Kopf-BIP den EU-Durchschnitt um das 2.5-fache.
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