Einwanderer aus Nicht-EU- und EWR-Staaten sollten in der Schweiz ein Familienvisum beantragen, wenn sie ihre Familienangehörigen ins Land holen möchten. Zu den Familienmitgliedern gehören:
Bei einem Antrag aus dem Ausland muss der Drittstaatsangehörige die Familienzusammenführung in der Schweiz bei der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat in seinem Heimatland beantragen, bei Antrag aus der Schweiz bei der örtlichen kantonalen Ausländerbehörde.
Entdecken Sie, was Global Citizens über die Y-Achse bei der Gestaltung ihrer Zukunft sagen