Wenn Sie Polen aus geschäftlichen Gründen besuchen möchten, müssen Sie eine polnische Geschäftserlaubnis beantragen. Die Art der benötigten Genehmigung richtet sich nach der Aufenthaltsdauer: Genehmigungen vom Typ C gelten für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen, während Genehmigungen vom Typ D für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen gelten.
Diese Genehmigung gilt in allen europäischen Ländern, die dem Schengener Abkommen beitreten.
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich maximal 90 Tage in Polen oder einem anderen Land des Schengen-Raums aufhalten.
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Sie müssen die nationale Genehmigung Typ D beantragen, wenn Sie planen, bei einem einzigen Besuch oder bei mehreren Besuchen innerhalb eines halben Jahres länger als 90 Tage in Polen zu bleiben.
Eine Niederlassungserlaubnis für Polen kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Für die Verlängerung muss ein triftiger Grund vorliegen.
Eine Kurzaufenthaltsgenehmigung Typ C zu geschäftlichen Zwecken können Sie frühestens 6 Monate vor Ihrer geplanten Geschäftsreise nach Polen beantragen.
Eine Niederlassungserlaubnis für Polen können Sie spätestens 15 Tage vor Ihrer Geschäftsreise beantragen.