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Portugal ist aufgrund seines angenehmen Klimas, seiner köstlichen Küche und seiner hochwertigen Dienstleistungen ein beliebtes Reiseziel für Expats. Etwas mehr als 662,000 Menschen oder etwa 6.5 Prozent der Gesamtbevölkerung sind im Ausland geborene Menschen.
Das Einwanderungssystem in Portugal ist mit dem vieler anderer EU-Länder vergleichbar. Bürger der Europäischen Union haben Freizügigkeit und Portugal ist Mitglied des Schengen-Raums. Wenn sie bestimmte Qualifikationen erfüllen, können Nicht-EU-Bürger nach Portugal ziehen, um dort zu arbeiten, zu studieren, eine Familie zu gründen oder in den Ruhestand zu gehen. Es gibt auch ein Golden-Visa-Programm, um Menschen mit Geld für Investitionen im Land anzulocken.
Wenn Sie als Bürger eines Nicht-EU-Landes nach Portugal umziehen, müssen Sie ein Visum beantragen. Es gibt drei Arten von Visa:
Temporäre Aufenthaltsvisa sind nationale portugiesische Visa, die Ihnen einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr in Portugal ermöglichen. Das Visum erlaubt die wiederholte Einreise und erlaubt Ihnen, das Land für kurze Zeiträume zu verlassen.
Für alle Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage, aber weniger als ein Jahr in Portugal aufhalten, ist ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum erforderlich.
Auch als Aufenthaltsvisum bekannt, handelt es sich um ein nationales portugiesisches Visum für Aufenthalte von mehr als einem Jahr. Mit diesem Visum müssen Sie bei der portugiesischen Einwanderungsbehörde eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis beantragen (SAFE).
Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Portugal können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt in Portugal stellen. Nach einem weiteren Jahr Daueraufenthalt können Sie die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen.
Dabei handelt es sich um ein einzigartiges portugiesisches Visumprogramm, das darauf abzielt, internationale Investitionen in das Land zu locken. Für Nicht-EU-Investoren, die portugiesische Immobilien erwerben oder bis zu einem bestimmten Betrag investieren, beschleunigt das portugiesische Golden-Visa-System das Verfahren. Nicht-EU-Bürger erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine portugiesische Aufenthaltserlaubnis und können anschließend die Staatsbürgerschaft beantragen.
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