DEUTSCHLAND AUSBILDUNGSPRAKTIKUM-VISUM

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Warum ein Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland?

  • Melden Sie sich für ein Praktikumsprogramm Ihrer Wahl an
  • Erhalten Sie professionelle Schulungen von Branchenexperten
  • Erhalten Sie eine Chance, in Deutschland aus über 2 Millionen offenen Stellen zu arbeiten
  • Erhalten Sie globale Arbeitspräsenz in Deutschland
  • Beantragen Sie bei entsprechender Berechtigung eine Arbeitserlaubnis

Deutschland Ausbildungs-/Praktikumsvisum

Das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum richtet sich insbesondere an Nicht-EU-/EWR-Kandidaten, die an einem Ausbildungsprogramm oder Praktikum in Deutschland teilnehmen möchten.

Kandidaten mit weniger als dreimonatigem Praktikum oder Ausbildungsprogramm können sich für das Typ C (Schengen-Visum) bewerben. Kandidaten mit mehr als drei Monaten Praktikum oder Ausbildung können sich für das Typ-D-Visum, auch bekannt als deutsches Nationalvisum, bewerben.

Vorteile eines Ausbildungs-/Praktikumsvisums für Deutschland

Das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland bietet viele Vorteile für Inhaber eines Ausbildungs-/Praktikumsvisums –

Einige der wesentlichen Vorteile sind unten aufgeführt:

  • Mit dem Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum können Sie in Deutschland arbeiten und hochwertige Arbeitserfahrung sammeln.
  • Der Kandidat kann internationale Erfahrungen mit ausländischen Arbeitskulturen sammeln.
  • Der Kandidat kann eine exklusive Ausbildung in seinem gewählten Fachgebiet erhalten.
  • Der Kandidat kann bis zu 6 Monate oder länger in Deutschland leben und arbeiten und sein Visum um maximal 12 Monate verlängern.
  • Kandidaten aus ausgewählten Ländern können Praktikums- und Ausbildungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Die Listen der Länder, die für ein Praktikum oder eine Ausbildung in Deutschland kein Visum benötigen, sind –

- Australien

- Kanada

– Die Republik Korea

- Neuseeland

- Israel

- Japan

- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

– Mitglieder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

– Mitglieder der EU (Europäische Union)

– Mitglieder Europäischer Freihandelsassoziationen (EFTA)

Berechtigung für ein Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland

Die Zulassungskriterien für das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland sind unten aufgeführt:

  • Der Antragsteller muss über ein Genehmigungsschreiben eines in Deutschland ansässigen Unternehmens oder einer in Deutschland ansässigen Institution verfügen, in dem der Aufenthaltszweck des Antragstellers und weitere weitere Einzelheiten bestätigt werden.
  • Der Antragsteller muss über eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland verfügen.
  • Der Antragsteller muss über ein gültiges Gesundheitszeugnis verfügen.

*Überprüfen Sie sofort Ihre Berechtigung mit Rechner für Einwanderungspunkte auf der Y-Achse für Deutschland kostenlos!

Voraussetzungen für ein Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland

Die Voraussetzungen für das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland sind unten aufgeführt:

  • Ein Bewerbungsformular, das mit den korrekten Angaben ausgefüllt ist.
  • Genehmigungsschreiben einer deutschen Institution oder Firma.
  • Nachweis ausreichender Mittel –
  • Bei Anstellung: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise der letzten drei Monate.
  • Bei Selbstständigen: Eigentumsnachweise und Einkommensnachweise.
  • Nachweis der Gebührenzahlung
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  • Bundesagentur für Arbeit: Nachweis der Arbeitserlaubnis im Land
  • Nachweis der Bildungsqualifikation
  • Nachweis der Unterkunft
  • Kein Einspruchsschreiben des Unternehmens oder der Institution.
  • Krankenversicherung
  • Vorlage eventueller früherer Reisepässe

5 Dinge, die Sie wissen sollten

  • Gültigkeit: Mit dem Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum können Kandidaten maximal 12 Monate in Deutschland bleiben. 
  • Kosten: Ein Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum kostet 75 € für Langzeitvisa und 80 € für Kurzzeitvisa.
  • Bearbeitungszeit der Bewerbung: Die Bearbeitungszeit für das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum beträgt etwa zwei Wochen bis zwei Monate.
  • Erweiterung: Das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum kann je nach Anforderung des Unternehmens/der Institution um maximal 122 Monate verlängert werden.
  • Teilnahmeberechtigung: Das wichtigste Zulassungskriterium ist das Vorliegen eines Genehmigungsschreibens des benannten Unternehmens oder der zuständigen Institution, einer Bundesagentur für Arbeit.

Schritte zur Beantragung eines Ausbildungs-/Praktikumsvisums für Deutschland

Im Folgenden finden Sie die Schritte zur Beantragung des Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisums:

Schritt 1: Überprüfen Sie Ihre Berechtigung für das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland. 

Schritt 2: Vereinbaren Sie die Voraussetzungen für das deutsche Ausbildungs-/Praktikumsvisum.

Schritt 3: Füllen Sie das Antragsformular aus und zahlen Sie die erforderliche Gebühr. 

Schritt 4: Vereinbaren Sie einen Termin bei der örtlichen deutschen Botschaft.

Schritt 5: Nehmen Sie am Vorstellungsgespräch teil und warten Sie auf den Status Ihres Visums.

Bearbeitungszeit für ein Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland

Die Bearbeitungszeit für das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum beträgt je nach Land und Antragszentrum in der Regel etwa zwei Wochen bis zwei Monate.

Die Zeit, die für die Bearbeitung der Anträge benötigt wird, kann auch abhängig von der Anzahl der bei der Botschaft eingegangenen Anträge variieren.

Kosten für ein Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland

Die Kosten für das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum betragen 75 €. Die detaillierten Kosten für die Anmeldegebühr basierend auf der Aufenthaltsdauer sind unten aufgeführt:

  • Die Antragsgebühr für Langzeitvisa beträgt 75 €
  • Die Antragsgebühr für Kurzzeitvisa beträgt 80 €
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Häufig gestellte Fragen

Welche Art von Visum sollte ich für meine Ausbildung/mein Praktikum in Deutschland beantragen?
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Wie hoch ist die Antragsgebühr für das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum?
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Wie lange dauert die Bearbeitung des Ausbildungs-/Praktikumsvisums für Deutschland?
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Welche Gültigkeit hat das Ausbildungs-/Praktikumsvisum für Deutschland?
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Kann das Deutschland-Ausbildungs-/Praktikumsvisum verlängert werden?
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Kann die Familie des Antragstellers mit einem Ausbildungs-/Praktikumsvisum nachreisen?
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