Das Überbrückungsvisum D (BVD) ermöglicht es Personen, für kurze Zeit in Australien zu bleiben, wenn das Visum einer Person abgelaufen ist. Das Überbrückungsvisum D erlaubt jedoch keine erneute Einreise nach Australien nach der Ausreise. Einzelpersonen müssen ein Überbrückungsvisum D beantragen, wenn ihr Visum abgelaufen ist und sie ein weiteres Visum für die Ausreise aus Australien erhalten möchten.
Es gibt zwei Arten von Überbrückungsvisa: Visumunterklasse 040 und Visumunterklasse 041. Antragsteller für dieses Visum müssen Inhaber eines Visums sein, wenn sie ein Überbrückungsvisum D beantragen. Das Überbrückungsvisum D ist kostenlos und erfordert, dass die Antragsteller zuvor bestimmte Bedingungen und Konditionen erfüllen sie können sich dafür bewerben.
Beide Überbrückungsvisa D, sei es Unterklasse 040 oder 041, erlauben es ihren Antragstellern nicht, in Australien zu arbeiten. Die Gültigkeit eines BVD beträgt fünf Arbeitstage ab dem Tag seiner Erteilung oder nach Ablauf von fünf Arbeitstagen, wenn Ihr Visum nicht mehr gültig ist.
Die verschiedenen Rechte, die man mit dem Überbrückungsvisum D für Australien haben kann, sind folgende:
Die unterschiedlichen Visumsanforderungen der Überbrückungsvisa D, der Visa 040 und 041 sind:
Im Folgenden sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Überbrückungsvisums D aufgeführt.
Bevor Sie das Überbrückungsvisum D beantragen können, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Spezifikationen für Visum 040 und 041 durchgehen, die für die Beantragung des BVD erforderlich sind:
Die Bearbeitungszeit für das Überbrückungsvisum D ist unterschiedlich und hängt von den Umständen der Person ab, die es beantragt.
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