Veröffentlicht am September 11 2021
Finnland befindet sich beim Wirtschaftswachstum im Aufschwung, was mehr Arbeitsaussichten bedeutet. Dies umfasst Beschäftigungsmöglichkeiten für internationale Arbeitnehmer.
Jobs werden in den Bereichen Technologie, IT und Gesundheitswesen verfügbar sein. Auch in der Automobil- und Schifffahrtsindustrie werden sich Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Finnland wird Berichten zufolge in den nächsten vier Jahren mehr als 10,000 neue Softwareingenieure und mehr als 30,000 Menschen in der Schifffahrts- und Automobilindustrie benötigen.
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Um den Weg des Wirtschaftswachstums fortzusetzen, erwägt das Land, eine große Zahl ausländischer Arbeitskräfte für die Besetzung dieser offenen Stellen einzustellen.
Hier sind Einzelheiten zu den verschiedenen Arbeitsvisum-Optionen, die ausländischen Arbeitnehmern in Finnland zur Verfügung stehen
Bevor sie in Finnland arbeiten, müssen Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Art der Erlaubnis, die sie benötigen, hängt von der Art der Arbeit ab, die sie für ihren Arbeitgeber ausführen. In Finnland gibt es drei Arten von Arbeitsvisa:
Geschäftsvisum: Ein Geschäftsvisum erlaubt einem Mitarbeiter, sich bis zu 90 Tage in Finnland aufzuhalten. Der Arbeitnehmer darf während dieses Visums nicht direkt mit dem Job interagieren. Dieses Visum berechtigt zur Teilnahme an Seminaren und Konferenzen. Dieses Visum steht möglicherweise Personen zur Verfügung, die sich nicht in Finnland aufhalten, um während des Onboarding-Prozesses zu arbeiten.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: Einzelpersonen innerhalb einer Körperschaft, beispielsweise Privatunternehmer, Gesellschafter und Genossenschaftsführer, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten. Bevor diese Genehmigung erteilt werden kann, muss sie im Handelsregister der Nationalen Patent- und Registrierungsbehörde eingetragen werden.
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer: Das beliebteste Arbeitsvisum ist dieses. Diese Kategorie umfasst drei Arten von Visa:
Kontinuierlich (A), vorübergehend (B) und dauerhaft (P). Aufenthaltssuchende Arbeitnehmer in Je nach Aufenthaltsdauer wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis als befristete (B) oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sofern Sie nicht ausdrücklich eine kürzere Gültigkeitsdauer beantragen, wird die Erstbewilligung in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Bestehende Aufenthaltstitel können jeweils um maximal drei Jahre verlängert werden.
Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um ein Arbeitsvisum in Finnland zu erhalten:
Bewerbungsprozess
Das Verfahren beginnt, wenn dem Arbeitnehmer eine Stelle bei einer finnischen Firma angeboten wird. Ein Arbeitsvertrag ist unerlässlich, um in Finnland rechtmäßig zu leben und zu arbeiten.
Vor der Ankunft in Finnland muss der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die online über die Website von Enter Finland beantragt werden kann. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags muss der Arbeitnehmer eine finnische diplomatische Vertretung aufsuchen. Originalkopien der Dokumente sowie Belege und seine Fingerabdrücke müssen vorgelegt werden. Das Amt für Arbeit und Wirtschaftsförderung prüft Ihre Bewerbung.
Nachdem festgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer alle Voraussetzungen für ein Aufenthaltsvisum erfüllt, trifft die finnische Einwanderungsbehörde (Migri) die endgültige Entscheidung. Die Entscheidung wird dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Der Arbeitnehmer erhält nach der Freigabe eine Aufenthaltserlaubniskarte von der finnischen Botschaft. Die Ersterlaubnis ist ein Jahr gültig und kann jederzeit verlängert werden.
Stichworte:
Finnland Arbeitserlaubnis
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