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Veröffentlicht am September 11 2021

Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis für Polen?

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By  Herausgeber
Aktualisiert September 14 2023

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Polen arbeiten möchten, müssen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis, die Sie erhalten, gilt nur für eine Stelle und Sie können damit nur die in Ihrem Antragsformular aufgeführten Aufgaben erfüllen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Eine Arbeitserlaubnis ist nur drei Jahre gültig.

Das Land bietet Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Bau, Wirtschaft, Vertrieb und Transport.

[einbetten]https://youtu.be/zaz4T3UEK6w[/embed]

In Polen gibt es fünf verschiedene Arten von Arbeitsvisa:

Typ A – Wenn Sie über einen Arbeitsvertrag oder einen zivilrechtlichen Vertrag mit einem Arbeitgeber mit polnischem Büro eine Anstellung finden. Dies ist die häufigste Arbeitserlaubnis.

Typ B - Dieses Arbeitsvisum ist gültig, wenn Sie ein Vorstandsmitglied sind und sich in den nächsten 6 Monaten insgesamt länger als 12 Monate in Polen aufhalten.

Typ C - Wenn Sie von einem ausländischen Arbeitgeber für mehr als 30 Tage im Kalenderjahr nach Polen entsandt werden, um für die Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung des ausländischen Arbeitgebers im Land zu arbeiten, können Sie dieses Arbeitsvisum beantragen.

Typ D – Wenn ein ausländischer Arbeitgeber Sie vorübergehend zur Arbeit in Exportdienstleistungen entsendet, sind Sie für dieses Visum qualifiziert. Ein ausländischer Arbeitgeber darf in Polen keine eigene Niederlassung oder Tochtergesellschaft haben.

Typ E – Dieses Visum ist für arbeitsbezogene Aufgaben vorgesehen, die in keine der oben genannten Kategorien fallen.

Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Angenommen, Sie haben einen willigen Arbeitgeber gefunden und Ihr Aufenthalt wurde legalisiert (entweder auf der Grundlage eines von Ihnen erhaltenen Visums oder auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis). Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss Ihr potenzieller Arbeitgeber einen Arbeitserlaubnisantrag ausfüllen, der den Namen des Unternehmens, für das Sie rekrutieren, sowie Ihre zukünftige Stellenbeschreibung in diesem Unternehmen enthält.

 Wenn Ihnen eine Stelle in Polen angeboten wird, ist Ihr Unternehmen dafür verantwortlich, in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Vor der Beantragung eines ausländischen Arbeitsvisums muss ein Unternehmen eine Arbeitsmarktanalyse durchführen.

Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Angenommen, Sie haben einen willigen Arbeitgeber gefunden und Ihr Aufenthalt wurde legalisiert (entweder auf der Grundlage eines von Ihnen erhaltenen Visums oder auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis). Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss Ihr potenzieller Arbeitgeber einen Arbeitserlaubnisantrag ausfüllen, der den Namen des Unternehmens, für das Sie rekrutieren, sowie Ihre zukünftige Stellenbeschreibung in diesem Unternehmen enthält.

Wenn Ihnen eine Stelle in Polen angeboten wird, ist Ihr Unternehmen dafür verantwortlich, in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

 Vor der Beantragung eines ausländischen Arbeitsvisums muss ein Unternehmen eine Arbeitsmarktanalyse durchführen.

Der Zweck dieses Tests besteht darin, festzustellen, ob polnische oder andere EU-Bürger qualifiziert sind, die Position zu besetzen. Diese Personen werden Ausländern vorgezogen.

Wenn keine geeigneten Kandidaten verfügbar sind, kann das Unternehmen in Ihrem Namen ein Arbeitsvisum beantragen.

Der Arbeitgeber muss dem Antrag Unterlagen beifügen, aus denen hervorgeht, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

In Bezug auf die Arbeitsbedingungen werden alle geltenden Beschäftigungsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, eingehalten.

Das Woiwodschaftsamt legt fest, dass die Vergütung 30 % des durchschnittlichen Monatslohns nicht unterschreiten sollte.

Dokumente benötigt

  • Fülltes Antragsformular
  • Zahlungseingang der Bewerbungsgebühren
  • Überprüfung der Rechtsstellung des Arbeitgebers anhand des Landesgerichtsregisters
  • Aktualisierte Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Arbeitgebers
  • Kopien der Passseiten des Antragstellers
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers
  • Eine Kopie eines Vertrags in Bezug auf die vom Unternehmen in Polen angebotene Dienstleistung

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen:

  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag.
  • Eine Übersetzung des Arbeitsvertrags in die Sprache Ihrer Wahl.

Ihr Arbeitgeber muss innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Visums überprüfen und eine Kopie anfertigen und die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsträger informieren.

Vorteile einer Arbeitserlaubnis

Mit einer Arbeitserlaubnis können Sie:

  • Legal in Polen arbeiten
  • Legal im Land bleiben
  • Führen Sie die in der Arbeitserlaubnis festgelegten Arbeiten aus
  • Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab

Die Bearbeitung des Visums sollte ungefähr 10 bis 12 Tage dauern. Sie können in Polen legal arbeiten, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.

Stichworte:

Polen Arbeitserlaubnis

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