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Veröffentlicht am September 14 2021

So beantragen Sie ein Arbeitsvisum für Österreich

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By  Herausgeber
Aktualisiert Juli 25 2023

Österreich braucht qualifizierte Zuwanderer, um den Fachkräftemangel in verschiedenen Sektoren zu lösen. Die Politik der offenen Tür gegenüber Migranten ist eine Erweiterung der Anerkennung ihres Beitrags zu ihrer Wirtschaft.

Wenn Sie in Österreich arbeiten möchten, finden Sie hier Ihre Alternativen zur Erlangung eines Arbeitsvisums.

[einbetten]https://youtu.be/Q45e713zbRQ[/embed]

Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten benötigen eine entsprechende Arbeitserlaubnis, um in Österreich arbeiten und leben zu können. Wenn sie länger als sechs Monate im Land bleiben wollen, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis.

Im Folgenden sind die verschiedenen Arten von Arbeitsvisa aufgeführt:

Das Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein zweijähriges Visum, das an einen einzigen Arbeitgeber gebunden ist. Wenn Sie innerhalb dieser zwei Jahre den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.

Es ist eine Kombination aus Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.

Es hat eine zweijährige Gültigkeitsdauer und ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Wenn Sie in diesen zwei Jahren den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.

Teilnahmebedingungen

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird den Bewerbern nach punktueller Bewertung verliehen.

Die Bewerber müssen eine ausreichende Anzahl von Punkten auf der Grundlage von Faktoren wie Alter, Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse usw. aufweisen.

Die Begutachtung der Bewerber erfolgt durch das Arbeitsmarktservice (AMS), das die Punktzahl festlegt.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus können Personen beantragen, die seit mehr als zwei Jahren im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte sind, wenn sie die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und 21 Monate Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber vorweisen können.

Das Rot-Weiß-Rot plus Das Visum bietet folgende Vorteile:

  • Die Inhaber haben das Recht auf Daueraufenthalt und unbefristete Beschäftigung im Land.
  • Sie können den Job wechseln, ohne eine erneute Berechtigung beantragen zu müssen.
  • Mitglieder derselben Familie können dieselbe Karte beantragen.
  • Wer beabsichtigt, vorübergehend nach Österreich zu ziehen, um Arbeit zu finden, kann ein sechsmonatiges Aufenthaltsvisum beantragen.

Personen, die in die folgenden Kategorien fallen, haben Anspruch auf diese Karte:

Personen mit außergewöhnlichen Qualifikationen

Arbeitnehmer mit speziellen Fähigkeiten in Bereichen, in denen Mangel herrscht

 Diese Karte ist für diejenigen verfügbar, die in die folgenden Kategorien passen:

Außergewöhnlich qualifizierte Personen

Facharbeiter in Bereichen mit Ressourcenknappheit

Schlüsselkräfte

Absolventen österreichischer Universitäten

Das Rot-Weiß-Rot Karte plus steht Arbeitgebern zur Verfügung, die in den letzten 21 Monaten mindestens 24 Monate für dasselbe Unternehmen gearbeitet haben.

Das Rot-Weiß-Rot plus Visum bietet folgende Vorteile:

  • Die Inhaber haben das Recht auf Daueraufenthalt und unbefristete Beschäftigung im Land.
  • Sie können den Job wechseln, ohne eine erneute Berechtigung beantragen zu müssen.
  • Mitglieder derselben Familie können dieselbe Karte beantragen.

Sechsmonatiges Aufenthaltsvisum: Wer zur Arbeitssuche vorübergehend nach Österreich umziehen möchte, kann dieses Visum beantragen, das, wie der Name schon sagt, sechs Monate gültig ist.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende: Studierende, die ihr Studium oder eine entsprechende Ausbildung in Australien abgeschlossen haben, können ihren Aufenthalt um weitere 12 Monate verlängern, um Arbeit zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Arbeitsvisums sind wie folgt:

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist das am häufigsten von ausländischen Arbeitnehmern beantragte Visum. Er wird an Bewerber vergeben, die nach einem Punktesystem bewertet wurden. Die Bewerber müssen eine ausreichende Anzahl von Punkten auf der Grundlage von Faktoren wie Alter, Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse usw. aufweisen.

Die Begutachtung der Bewerber erfolgt durch das Arbeitsmarktservice (AMS), das die Punktzahl festlegt. Damit wird festgestellt, ob der Antrag visumsberechtigt ist oder nicht. Hochqualifizierte benötigen beispielsweise 70 Punkte, Fachkräfte in Mangelberufen 55 Punkte.

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums variieren je nach Art des beantragten Visums. Es gibt jedoch eine Reihe von Standarddokumenten, die eingereicht werden müssen, darunter:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde oder ein anderes offizielles Dokument
  • Aktuelles Foto
  • Unterkunftsnachweis
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Mittel

Die Bewerber müssen folgende Nachweise erbringen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Bachelor- oder Masterabschluss einer Universität oder einer anderen Hochschule
  • Das Bruttojahresgehalt einer leitenden Führungsposition
  • Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung
  • Preise und Auszeichnungen
  • Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen
  • Nachweis der Sprachkenntnisse
  • Nachweis über ein Studium in Österreich

Einwohner der EU/des EWR

 Für Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist kein Arbeitsvisum erforderlich. Um im Land zu arbeiten, benötigen sie keine Arbeitserlaubnis.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ermöglicht für die Dauer von zwei Jahren hochqualifizierten Nicht-EU-Personen das Leben und Arbeiten in Österreich. Wenn Sie ein gültiges Jobangebot haben, erhalten Sie ein Arbeitsvisum. Eine weitere Notwendigkeit besteht darin, dass das AMS (Österreichisches Arbeitsmarktservice) erklärt, dass die Aufgabe von keinem Österreicher oder EU-Bürger wahrgenommen werden kann.

Zulassungsvoraussetzungen für EU-/EWR-Bürger

Bewerber müssen für ein österreichisches Unternehmen tätig oder selbstständig sein.

Sie müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Geld und Versicherungen verfügen, um sich und ihre Familien zu ernähren.

Innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft müssen sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde anmelden.

Voraussetzungen für die Berechtigung zur Blauen Karte EU

Mindestens ein dreijähriges Hochschulstudium muss abgeschlossen sein.

Die Qualifikation muss der Stelle angemessen sein.

Das im Stellenangebot angegebene Gehalt muss das 1.5-fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens österreichischer Vollzeitbeschäftigter betragen.

 Bewerbungsprozess

Antragsteller müssen bei der österreichischen Botschaft in ihrem Heimatland die erforderlichen Unterlagen einreichen und die erforderlichen Gebühren entrichten, die je nach Art des Visums variieren. Die Antragsgebühr für die Rot-Weiß-Rot-Karte, die die Zahlung des Formulars beinhaltet, beträgt rund 150 Euro.

Beachten Sie, dass ein österreichisches Arbeitsvisum Ihnen nicht zum Aufenthalt im Land berechtigt. Hierfür müssen Sie eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Arbeitserlaubnis, eine Einkommenserklärung und ein Schreiben Ihres Unternehmens vorlegen. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Stichworte:

Arbeitsvisum für Österreich

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