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Veröffentlicht am September 14 2021

Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum für Estland?

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By  Herausgeber
Aktualisiert September 20 2023

Estland wird zu einer beliebten Wahl für alle, die einen Job in Europa suchen. Das Land hat unkomplizierte Visaverfahren und erlaubt Besuchern auch, ihre Familien mitzubringen, was es zu einem attraktiven Arbeitsplatz im Ausland macht.

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 6 Monate pro Jahr) in Estland arbeiten möchten, müssen Sie ein D-Visum beantragen. Bevor Sie ein D-Visum beantragen, kann Ihr Arbeitgeber Ihre befristeten Beschäftigungen bei der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde anmelden.

 Wenn Sie länger als sechs Monate in Estland arbeiten möchten, müssen Sie ein Aufenthaltsvisum beantragen.

Sie müssen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (mit Ihrer ersten Erlaubnis, für eine Erwerbstätigkeit bis zu 2 Jahren) einholen. Nachdem Sie 5 Jahre in Estland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, können Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 Wenn Sie dauerhaft in Estland bleiben möchten, können Sie auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen für die Erlangung eines Arbeitsvisums

  • Stellenangebot von einem Unternehmen in Estland
  • Ein Standardarbeitsvertrag Ihres Arbeitgebers in Estland
  • Erlaubnis der estnischen Arbeitslosenversicherung zur Beschäftigung (falls erforderlich)
  • Einladung des Arbeitgebers, die vom Arbeitgeber auszufüllen und dem Polizei- und Grenzschutzamt vorzulegen ist

Sie können ein Arbeitsvisum beantragen, wenn Sie:

  • Ein Mitarbeiter, der von Ihrem Unternehmen versetzt wurde.
  • Arbeite als Aushilfe bei einer Personalagentur.
  • Angestellt auf Basis einer Blauen Karte der Europäischen Union (EU).
  • Angestellt für wissenschaftliche Forschung.
  • Sie sind ein Top-Spezialist.
  • Arbeiten für ein Start-up-Unternehmen.
  • Angestellt mit Genehmigung der estnischen Arbeitslosenversicherung und in Übereinstimmung mit dem Gehaltskriterium.
  • Mit der Erlaubnis der estnischen Arbeitslosenversicherung arbeiten und die Gehaltsschwellenbedingung nicht erfüllen.
  • Beantragung von staatlich ausgewiesenen Mangelberufen ohne Zustimmung der estnischen Arbeitslosenversicherung, aber Erfüllung der Gehaltsanforderungen.

Dokumente benötigt

  • Fülltes Antragsformular
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Passfoto
  • Quittung über die Zahlung der Gebühren für das Botschaftsvisum in Höhe von 100 Euro
  • Eine Versicherungspolice mit einer Absicherung für die Dauer des Aufenthalts von mindestens 30 000 EUR
  • Dokumente, aus denen der Reisezweck hervorgeht, wie z. B. ein Schreiben des Gastgebers, Arbeitsunterlagen, Rechercheunterlagen, Nachweise über familiäre Beziehungen
  • Biometrische Informationen
  • Nachweis von Englischkenntnissen, falls vom Arbeitgeber gefordert
  • Informationen zu Ihrer Unterkunft in Estland

Die Bearbeitung der Arbeitserlaubnis dauert etwa 30 Tage.

Stichworte:

Arbeitsvisum für Estland

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