Veröffentlicht am September 14 2021
Estland wird zu einer beliebten Wahl für alle, die einen Job in Europa suchen. Das Land hat unkomplizierte Visaverfahren und erlaubt Besuchern auch, ihre Familien mitzubringen, was es zu einem attraktiven Arbeitsplatz im Ausland macht.
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 6 Monate pro Jahr) in Estland arbeiten möchten, müssen Sie ein D-Visum beantragen. Bevor Sie ein D-Visum beantragen, kann Ihr Arbeitgeber Ihre befristeten Beschäftigungen bei der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde anmelden.
Wenn Sie länger als sechs Monate in Estland arbeiten möchten, müssen Sie ein Aufenthaltsvisum beantragen.
Sie müssen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (mit Ihrer ersten Erlaubnis, für eine Erwerbstätigkeit bis zu 2 Jahren) einholen. Nachdem Sie 5 Jahre in Estland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, können Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie dauerhaft in Estland bleiben möchten, können Sie auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Arbeitsvisums
Sie können ein Arbeitsvisum beantragen, wenn Sie:
Dokumente benötigt
Die Bearbeitung der Arbeitserlaubnis dauert etwa 30 Tage.
Stichworte:
Arbeitsvisum für Estland
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