Veröffentlicht am September 11 2021
Wenn Sie im Ausland arbeiten möchten, ist Frankreich eine gute Option. Im Falle eines langfristigen Arbeitsvisums bietet Frankreich vielfältige Möglichkeiten. Wenn Sie länger als drei Monate in Frankreich arbeiten möchten, müssen Sie eines der folgenden Arbeitsvisa beantragen. Diese Visa haben unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, und die Antragsteller müssen die Anforderungen für das Visum erfüllen, für das sie sich entscheiden. Im Folgenden sind die verschiedenen Arten von Visa aufgeführt:
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Dieses Visum ist für Personen gedacht, die für ein Jahr oder weniger in Frankreich arbeiten möchten. Für dieses Visum muss der Arbeitnehmer einen von der DIRECCTE (Direction régionale des entreprises, de la concurrence et de la consommation, du travail et de l'emploi) genehmigten Arbeitsvertrag vorlegen.
Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Gerichtsvollzieher, Notare, Gerichtsverwalter und Versicherungsagenten gehören zu den Berufen, für die eine Zulassung durch die zuständigen Berufsverbände erforderlich ist. Wenn Sie in einem dieser Bereiche arbeiten, vergewissern Sie sich, dass Sie über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, bevor Sie ein Visum beantragen.
Dieses Visum ist für Personen bestimmt, die bei einer internationalen Organisation angestellt sind und im Rahmen eines offiziellen Auftrages nach Frankreich reisen müssen.
Dokumente benötigt
Um in Frankreich arbeiten zu können, sind sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis benötigt:
Arbeitsgenehmigungsdokument
Eine Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, das es einem Ausländer erlaubt, in Frankreich als Arbeitnehmer zu arbeiten.
Ihr Arbeitgeber erhält über DIRECCTE eine Arbeitserlaubnis (Formular Cerfa Nr. 15187*02), die vom Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (OFII) umgehend an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Wohnsitzlandes weitergeleitet wird.
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss ein Unternehmen, das einen Ausländer einstellen möchte, zunächst eine Arbeitserlaubnis von der DIRECCTE (Direction Régionale des Entreprises, de la Concurrence, de la Consommation, du Travail et de l'Emploi) einholen. Diese Erlaubnis muss im Visumantrag erwähnt werden.
Bewerbungsprozess
Ein Termin kann online vereinbart werden. Einige Länder bieten diesen Service nicht an. In diesem Fall müssen Sie die Botschaft oder das Konsulat persönlich aufsuchen, um einen Termin zu vereinbaren.
Bezahlen Sie die Visagebühren am Tag Ihres Termins und bewahren Sie die Quittung, die Sie erhalten, als Zahlungsnachweis auf.
Nehmen Sie am Visum-Interview teil.
Seien Sie am Tag Ihres Vorstellungsgesprächs bitte pünktlich vor Ort.
Stichworte:
Arbeitsvisum für Frankreich
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