Veröffentlicht am September 17 2021
Deutschland zeichnet sich durch eine stark aufstrebende Wirtschaft, vielfältige Karrieremöglichkeiten und attraktive Verdienste aus. Dies macht es zu einer wünschenswerten Option für Arbeitssuchende aus anderen Ländern.
Auf der anderen Seite braucht das Land talentierte Fachkräfte in verschiedenen Bereichen und bietet Arbeitern eine attraktive Vergütung.
Arbeitnehmer aus Übersee haben verschiedene Visa-Alternativen, um nach Deutschland zu kommen und zu arbeiten.
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Arbeitsvisum
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu benötigen Sie ein Arbeitsangebot einer deutschen Firma. Die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Land kann Ihnen bei der Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis behilflich sein.
Erforderliche Unterlagen für das Arbeitsvisum
Anforderungen an die Arbeitserlaubnis
Anerkennung Ihres Abschlusses durch deutsche Behörden: Bei der Bewerbung um eine Stelle in Deutschland müssen Sie nicht nur Ihre Berufs- und Bildungsabschlüsse nachweisen, sondern auch Ihre beruflichen Fähigkeiten von den deutschen Behörden anerkennen lassen. Dies ist wichtig für reglementierte Berufe wie Ärzte, Krankenschwestern und Lehrer. Die Bundesregierung unterhält zu diesem Zweck eine Website.
Deutschkenntnisse: Sie sind anderen Bewerbern gegenüber im Vorteil, wenn Sie über Sprachkenntnisse verfügen. Mit entsprechender Schulbildung, Berufserfahrung und Grundkenntnissen der deutschen Sprache (B2 oder C1) haben Sie hier gute Chancen auf einen Arbeitsplatz. Für Fachpositionen wie Forschung und Entwicklung sind jedoch keine Deutschkenntnisse erforderlich.
Optionen für ein Arbeitsvisum
Für EU-Bürger: Wenn Sie Bürger eines EU-Landes sind, müssen Sie in Deutschland keine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen auch keine Arbeitserlaubnis beantragen. Als EU-Bürger können Sie und Ihre Familienangehörigen frei einreisen und eine Arbeit suchen.
Für Nicht-EU-BürgerHinweis: Bevor Sie in das Land einreisen, müssen Sie ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen. Hierzu müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat Ihres Landes wenden.
Blaue Karte EU: Wenn Sie einen Hochschulabschluss oder einen Bachelor-Abschluss einer anerkannten Hochschule haben und in Deutschland einen Arbeitsplatz mit einem Jahresbruttogehalt von 52,000 Euro (Stand 2018) gefunden haben, haben Sie Anspruch auf die Blaue Karte EU.
Für die Blaue Karte EU sind Sie qualifiziert, wenn Sie einen deutschen Hochschulabschluss oder eine hochqualifizierte Fachkraft in den Bereichen Mathematik, Informatik, Life Sciences oder Ingenieurwesen oder Mediziner sind. Sie müssen einen mit deutschen Arbeitnehmern vergleichbaren Lohn verdienen.
Anspruchsvoraussetzungen
Sprachanforderungen
Die gute Nachricht ist, dass IELTS nicht erforderlich ist, um in Deutschland ein Arbeitsvisum zu erhalten.
Die Anforderungen an die Englischkenntnisse können hingegen je nach Art der Stelle, auf die Sie sich bewerben, variieren. Wenn der Beruf beispielsweise Reisen in andere Länder erfordert, sind gewisse Englischkenntnisse unerlässlich.
Dagegen erhöhen rudimentäre Deutschkenntnisse Ihre Chancen, hier einen Job zu bekommen.
Visum für Arbeitssuchende
Das Visum für Arbeitssuchende wurde gegründet, um das Problem des Fachkräftemangels in einer Vielzahl von Bereichen anzugehen. Mit diesem Visum können Sie sechs Monate in Deutschland bleiben und Arbeit suchen.
Die Zulassungsbedingungen für dieses Visum sind:
Das Jobseeker-Visum bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit, Deutschland zu besuchen und gibt Ihnen sechs Monate Zeit, um Arbeit zu finden. Wenn Sie in diesen sechs Monaten Arbeit finden, können Sie Ihr Visum in eine Arbeitserlaubnis umwandeln. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keine Arbeit finden, müssen Sie das Land verlassen.
Wenn Sie während der sechs Monate in Deutschland Arbeit finden, müssen Sie zunächst ein Visum zur Arbeitserlaubnis beantragen. Sie können Ihr Jobseeker-Visum entweder in Deutschland in ein Arbeitserlaubnis-Visum umwandeln oder in Ihr Heimatland zurückkehren und auf Grundlage des Angebotsschreibens eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Merkmale des Arbeitssuchendenvisums
Um dieses Visum zu beantragen, benötigen Sie kein Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers.
Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
Sie können Ihr Visum in eine Arbeitserlaubnis umwandeln, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten in Deutschland eine Arbeit finden.
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keine Arbeit finden, müssen Sie Deutschland verlassen.
Bewerbungsprozess
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Monate.
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Stichworte:
Arbeitsvisum für Deutschland
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