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Veröffentlicht am September 11 2021

Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum für Italien?

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By  Herausgeber
Aktualisiert Dezember 02 2023

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Italien arbeiten möchten, müssen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das nationale Visum, oft auch als D-Visum bekannt, ist die Bezeichnung für diese Art von Visum. Sie müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einreise nach Erhalt Ihres Arbeitsvisums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Italien bietet eine Vielzahl von Arbeitsvisa an, darunter Visa für:

  • Anstellung
  • Saisonarbeit (im Zusammenhang mit Landwirtschaft oder Tourismus)
  • Langfristige Saisonarbeit (ermöglicht Ihnen, zwei Jahre zu bleiben und saisonale Aktivitäten auszuüben)
  • Sportliche Aktivitäten
  • Künstlerische Arbeit
  • Arbeitsurlaub
  • Wissenschaftliche Forschung

Sie müssen überprüfen, ob Sie berechtigt sind, ein Arbeitsvisum zu beantragen, bevor Sie fortfahren. Dies liegt daran, dass die italienische Regierung aufgrund der Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes und der Einwanderungssituation nur alle zwei bis drei Jahre Arbeitserlaubnisanträge für einige Monate genehmigt. Darüber hinaus gibt es eine Quote für die Anzahl der zu vergebenden Arbeitserlaubnisse, das sogenannte Decreto Flussi.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, können Sie ein Arbeitsvisum beantragen:

  • Das Decreto Flussi ist geöffnet.
  • Das Jahreskontingent muss noch gefüllt werden.
  • Ihr Arbeitgeber in Italien ist bereit, einen Antrag auf Ihre Arbeitserlaubnis zu stellen.

Bewerbungsprozess

Wenn Sie in Italien arbeiten möchten, müssen Sie dort zunächst eine Stelle suchen und bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen können. Die Erlaubnis zum Arbeiten und Leben in Italien wird in drei Stufen erteilt:

Um Ihre Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie zunächst einen italienischen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie einzustellen.

Sie können ein Arbeitsvisum bei der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat in Ihrem Land beantragen, sobald Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitserlaubnis erhalten hat und Sie diese erhalten haben.

Schließlich können Sie mit einer Arbeitserlaubnis nach Italien einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um sich rechtmäßig in Italien aufhalten und arbeiten zu können.

Ihr Arbeitgeber muss in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragen; Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jedoch bestimmte Unterlagen vorlegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Diese beinhalten:

  • Kopie des Reisepasses
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Italien
  • Nachweis, dass Sie über ausreichende Mittel für die Rückkehr in Ihr Heimatland verfügen
  • Alle Informationen zu Ihrem Beschäftigungsstatus in Italien

Darüber hinaus müssen Sie einen unterzeichneten Wohnvertrag mit Ihrem Unternehmen vorlegen. Hierbei handelt es sich um die Zusage Ihres Arbeitgebers, dass Sie in Italien ausreichend Unterkunft haben und dass die Firma Ihre Reisekosten übernimmt, wenn Sie aus dem Land ausgewiesen werden.

 Sie können ein Arbeitsvisum bei jeder italienischen Botschaft oder jedem Visumantragsbüro in Ihrem Land beantragen. Folgende Unterlagen müssen Ihrer Bewerbung beigefügt werden:

  • Visumantragsformular in italienischer Sprache, bei dem Sie möglicherweise Hilfe benötigen
  • Aktuelles Passfoto
  • Ein gültiger Reisepass, dessen Ablaufdatum mindestens drei Monate nach dem des Visums liegen muss
  • Arbeitserlaubnis der italienischen Einwanderungsbehörde
  • Quittung über die Zahlung der Visagebühren

Die Bearbeitung des Visums sollte ungefähr 30 Tage dauern. Sie gilt für die Dauer des Arbeitsvertrages, die zwei Jahre nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch um weitere fünf Jahre verlängert werden.

 Sie müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einreise nach Italien mit einer Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Stichworte:

Arbeitsvisum für Italien

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