Veröffentlicht am September 11 2021
Luxemburg hat eine angesehene Wirtschaft und eine florierende Finanzindustrie und beherbergt verschiedene EU-Institutionen, was es zu einer beliebten Wahl für internationale Arbeitssuchende macht.
Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Aufenthaltserlaubnis, um in Luxemburg zu arbeiten.
Wenn ein Unternehmen einen Nicht-EU-Bürger einstellen möchte, muss es nachweisen, dass es die Stelle vor Ort ausgeschrieben hat und keinen geeigneten Kandidaten finden konnte. Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie daher auch von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Erfüllung dieser Voraussetzung erhalten. Die Nationale Arbeitsverwaltung stellt die Bescheinigung aus, und Ihr Arbeitgeber wird sie Ihnen aushändigen.
Ein Arbeitsvisum in Luxemburg müssen Sie selbst beantragen, können aber auch die Unterstützung Ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Um vorübergehend in Luxemburg zu bleiben, müssen Sie sich an die Einwanderungsbehörde wenden. Bevor Sie Ihr Heimatland verlassen, sollten Sie diese beantragen und erhalten.
Mit dem temporären Visum können Sie nach Luxemburg einreisen und den Rest des Prozesses dort abschließen.
Während Sie sich in Luxemburg aufhalten, wird das Verfahren regional abgewickelt, daher müssen Sie Ihren Antrag in dem Gebiet weiterverfolgen, in dem Sie voraussichtlich leben und arbeiten werden. Um zu bestätigen, dass Sie in dem betreffenden Gebiet wohnen möchten, müssen Sie zunächst eine entsprechende Erklärung abgeben.
Abhängig von Ihrem Heimatland müssen Sie möglicherweise auch medizinische Tests durchführen.
Schließlich müssen Sie einen formellen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Luxemburg stellen. Die Art Ihrer Beschäftigung bestimmt die Art des Visums, das Sie benötigen.
Im Allgemeinen werden Arbeitserlaubnisse für Luxemburg beim erstmaligen Auftreten für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Visums einen erneuten Antrag stellen. Das neu ausgestellte Visum kann bis zu drei Jahre länger gültig sein. Visa werden normalerweise zunächst für einen einzigen Sektor ausgestellt, aber wenn Sie Ihr Visum seit mehr als ein oder zwei Jahren haben, kann diese Einschränkung aufgehoben werden.
Abhängig von Ihrem Heimatland müssen Sie möglicherweise auch medizinische Tests durchführen.
Schließlich müssen Sie einen formellen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Luxemburg stellen. Die Art der Beschäftigung, die Sie ausüben werden, bestimmt die Art des Visums, das Sie benötigen.
Im Allgemeinen werden Arbeitserlaubnisse für Luxemburg beim erstmaligen Auftreten für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Visums einen erneuten Antrag stellen. Das neu ausgestellte Visum kann bis zu drei Jahre länger gültig sein. Visa werden normalerweise zunächst für einen einzigen Sektor ausgestellt, aber wenn Sie Ihr Visum seit mehr als ein oder zwei Jahren haben, kann diese Einschränkung aufgehoben werden.
Dokumente benötigt
Nachdem Sie Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und nach Luxemburg eingereist sind, müssen Sie zusätzlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihre bereits vorhandene befristete Aufenthaltserlaubnis zusammen mit dem Nachweis Ihrer Unterkunft und einer Gebühr von ca. 80 Euro vorlegen. Da das Verfahren regional durchgeführt wird, kann es zu Abweichungen kommen. Prüfen Sie daher vor dem Besuch der örtlichen Verwaltung, welche Unterlagen erforderlich sind.
Stichworte:
Arbeitsvisum für Luxemburg
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