Veröffentlicht am Dezember 06 2021
Italien hat rund 60 Millionen Einwohner und liegt im Süden Mitteleuropas. Die Küche des Landes ist bekannt und ein beliebtes Touristenziel. Weitere Merkmale, die Einwanderer nach Italien locken, sind die warme Umgebung und die niedrigen Lebenshaltungskosten.
Migration nach Italien
Italien ist Mitglied der Europäischen Union, die ein Recht auf „Freizügigkeit“ eingeführt hat. Das bedeutet, dass Bürger eines EU-Landes sich in einem anderen EU-Land frei bewegen, arbeiten und studieren können. EFTA-Mitglieder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.
Wenn Sie also als EU- oder EFTA-Bürger nach Italien umziehen möchten, wird es für Sie deutlich einfacher sein, als wenn Sie aus einem Drittstaat stammen. Zunächst einmal müssen Sie kein Visum oder keine Arbeitserlaubnis beantragen und unterliegen nicht den gleichen Beschäftigungsquoten wie Nicht-EU-Bürger.
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind, müssen Sie in Italien ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen. Dieses Visum ermöglicht Ihnen die Einreise nach Italien mit dem Ziel eines längeren Aufenthalts.
Sie müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einreise nach Italien eine italienische Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) bei einem örtlichen Postamt und dann bei Questura (Polizeihauptstelle) beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie, sich länger als drei Monate rechtmäßig in Italien aufzuhalten. Ein italienisches Kurzaufenthaltsvisum berechtigt nicht zur Beantragung eines Aufenthalts in Italien.
Der Migrationsprozess nach Italien hängt auch davon ab, warum Sie dorthin ziehen möchten.
Aus beruflichen Gründen nach Italien ziehen
Für die Einreise nach Italien benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, wenn Sie dort arbeiten möchten. Bevor Sie dorthin ziehen, müssen Sie zunächst in Italien eine Beschäftigung aufnehmen. Sie müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einreise nach Erhalt Ihres Arbeitsvisums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Italien bietet eine Vielzahl von Arbeitsvisa an, darunter Visa für:
Sie müssen zuerst prüfen, ob Sie berechtigt sind, ein Arbeitsvisum zu beantragen. Denn aufgrund der Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes und der Einwanderungssituation genehmigt die italienische Regierung nur alle zwei bis drei Jahre Arbeitserlaubnisanträge für einige Monate. Darüber hinaus gibt es eine Quote für die Anzahl der zu vergebenden Arbeitserlaubnisse, das sogenannte Decreto Flussi.
[einbetten]https://youtu.be/z1CpSrAf_JU[/embed]Sie können ein Arbeitsvisum beantragen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Arbeitsplatzkultur in Italien: In Italien wird viel Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gelegt, wobei die Bewohner Zeit mit ihren Familien verbringen und sich Zeit für ihre Hobbys und Interessen nehmen.
Option für die Staatsbürgerschaft: Wenn Sie zum Arbeiten nach Italien ziehen, erhalten Sie schließlich das Recht, dauerhaft im Land zu leben. Dies liegt daran, dass die italienische Regierung denjenigen, die zehn Jahre lang im Land gearbeitet haben, die Staatsbürgerschaft anbietet.
Umzug nach Italien zum Studium
Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie an einer italienischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sein, bevor Sie zum Studium nach Italien ziehen.
Dann müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Italien ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Italien mit Studienabsicht beantragen und eine italienische Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Je nach Studiendauer gibt es in Italien zwei Arten von Studentenvisa:
Erhalten einer Studienvisum für Italien ist wohl der einfachste Weg, um nach Italien zu ziehen, aber Sie dürfen damit nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Sie können jedoch nach Beendigung Ihres Studiums eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Sozialversicherung für Bewohner
Eine italienische Sozialversicherungsnummer schützt Ihre Rechte als Einwohner des Landes, sei es in Bezug auf Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung oder andere Vorteile.
Wenn Sie im Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Sie Anspruch auf verschiedene staatliche Leistungen. Dazu gehören Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsversorgung, Familienleistungen, Alter, Behinderung, Invalidität und andere Leistungen.
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