Veröffentlicht am Juni 02 2022
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Reisen in ein EU-Land. Überprüfen Sie zuerst die Liste.
Wenn Sie planen, Europa zu besuchen, müssen Sie wissen, ob es Reisebeschränkungen für COVID-19 gibt. Damit Sie weitermachen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen befolgen können. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den EU-Mitgliedsländern, die den COVID-19-Reisebeschränkungen folgen und nicht folgen.
Liste der Länder ohne COVID-19-Beschränkungen
Hier ist die Liste der Länder, die COVID-19-bezogene Beschränkungen für diejenigen, die Europa besuchen, aufgehoben haben und Ihnen die freie Einreise in diese Länder ermöglichen:
Liste der EU-Länder mit „NO“-COVID-Beschränkungen |
|
Österreich |
Irland |
Belgien |
Italien |
Bulgarien |
Lettland |
Tschechien |
Litauen |
Kroatien |
Norwegen |
Zypern |
Polen |
Dänemark |
Rumänien |
Griechenland |
Slowenien |
Ungarn |
Schweden |
Island |
Schweiz |
Diese Länder haben auf die COVID-Beschränkungen verzichtet. Das bedeutet, dass Sie keine Bescheinigungen vorlegen müssen
gegen das COVID-19, um in die Länder einzureisen. Diese 20 Länder erwarten ausländische Reisende, die Europa für ihre Sommerferien besuchen möchten.
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EU-Mitgliedsländer nach COVID-19-Reisebeschränkungen
Es gibt immer noch einige EU-Mitgliedsstaaten, die sich immer noch an die Reisebeschränkungen von COVID-19 halten. Für diese Länder müssen Reisende individuell den COVID-19-Status nachweisen.
Hier ist ein kurzer Blick auf die COVID-19-Regeln, die von diesen Ländern umgesetzt werden:
Land | COVID-19-Regeln |
Estland | Alle Reisenden aus Drittstaaten müssen für die Einreise eine Impf-/Genesungsbescheinigung/ein negatives Testergebnis vorlegen. Für Drittstaatsreisende muss eine Grundimpfung in den letzten 270 Tagen oder eine Auffrischimpfung durchgeführt werden. |
Finnland | Reisende, darunter Drittwelt- und EU-/Schengen-Staatsangehörige, müssen bei der Ankunft im Land einen gültigen Impf-/Genesungsnachweis vorlegen. Die Erstimpfung muss in den letzten 9 Monaten durchgeführt worden sein oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. |
Frankreich | Reisenden aus EU-/EWR-Ländern (Kategorie „Grün“) und vielen Drittstaaten ist die Einreise gegen Vorlage einer Impf-/Genesungs-/Testbescheinigung gestattet. Reisende aus Ländern der Orange-Kategorie können frei einreisen, mit der Ausnahme, dass Personen ohne Impf-/Genesungsbescheinigung ein negatives Testergebnis für COVID-19 vorlegen müssen. Sie müssen auch einen triftigen Grund für einen Besuch in Frankreich angeben. |
Deutschland | Alle Reisenden über 12 Jahren müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. |
Malta | Alle Reisenden müssen bei der Ankunft einen gültigen Nachweis des COVID-19-Status mit sich führen. Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. Ab dem 6. Juni müssen Kinder unter 12 Jahren keinen COVID-19-Statusnachweis mehr vorlegen. |
Niederlande | Alle Nicht-EU-Bürger müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. |
Portugal | Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. |
Slowakei | Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. Reisende, die einer Sonderkategorie angehören, müssen einen negativen COVID-19-Testbericht vorlegen. |
Spanien | Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen Impf-/Genesungs-/Testnachweis vorlegen. Die Erstimpfung muss in den letzten 9 Monaten durchgeführt werden oder eine zusätzliche Impfdosis erhalten. |
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