Veröffentlicht am Juni 12 2020
Ab dem 1. Juli 2020 erlaubt die Europäische Kommission Nicht-Schengen- und Nicht-EU-Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum. Dies wird sich als schrittweiser und partieller Prozess entwickeln.
Josep Borrell, der Vizepräsident/Hohe Vertreter, gab die Entscheidung auf der Sitzung des Kollegiums der Kommissare am 10. Juni 2020 bekannt.
Er sagte, dass zunächst eine Bewertung der Reisegenehmigung am 1. Juli vorgenommen werde. Anschließend wird für einige Drittstaaten ein konkretes Konzept zur Umsetzung der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen formuliert. Mit der Zeit könnten Reisende mit einem Schengen-Touristenvisum in den Schengen-Raum zurückgebracht werden.
Diesbezüglich werden die EU-Mitgliedstaaten koordinierte Anstrengungen unternehmen. Dies wird mit der vollen Unterstützung der Kommission erfolgen.
Das Kollegium der Kommissare hat die Aufhebung der Grenzbeschränkungen durch viele EU-Mitgliedstaaten diskutiert. Die Öffnung der Binnengrenzen dieser Staaten soll bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein.
Die Kommission erörterte auch Möglichkeiten zur Bekämpfung von Desinformation über COVID-19.
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