Veröffentlicht am August 05 2020
Internationalen Studierenden, die sich derzeit im Vereinigten Königreich aufhalten, mit ihrem am 1. Juli 4 abgelaufenen britischen Tier-31-Visum wurde eine einmonatige Nachfrist gewährt. Dies soll ihnen helfen, Vorkehrungen für die Ausreise zu treffen.
Diese Studenten, die zum Studium in Großbritannien kamen, waren im Land gestrandet, nachdem sich COVID-19 zu verbreiten begann und im Land Präventivmaßnahmen ergriffen wurden. In diesem Fall wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, ihr Visum zu verlängern.
Für internationale Studierende, deren Aufenthalt im Vereinigten Königreich zwischen dem 24. Januar 2020 und dem 31. Juli 2020 enden sollte, hat das Innenministerium eine Verlängerung der Aufenthaltszeit im Land gewährt, falls sie nicht in die Heimat zurückkehren können.
Da das Home Office nun eine Neuheitsschonfrist gewährt, haben diese internationalen Studierenden bis zum 31. August 2020 Zeit, um Reisevorbereitungen zu treffen, um das Vereinigte Königreich zu verlassen.
Die Bedingungen für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich für diese internationalen Studierenden sind die gleichen. Das heißt, wenn es ihnen nach der aktuellen Regelung erlaubt ist, während des Aufenthalts zu arbeiten, können sie dies bis zum 31 tun.
Für diejenigen, deren Visum am 31. Juli 2020 abgelaufen ist, ist keine Verlängerung zulässig und sie werden angewiesen, den Siedlungsstatus zu beantragen oder das Vereinigte Königreich zu verlassen.
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