Veröffentlicht am Mai 11 2020
Die polnischen Konsulate in der Ukraine werden die Ausstellung von Arbeitsvisa wieder aufnehmen. Diese Konsulate waren im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung von COVID-19 bisher geschlossen.
Das polnische Konsulat hat mitgeteilt, dass Bewerber mit Dokumenten für die folgenden Zwecke zuerst berücksichtigt werden:
Diese Kategorien für die Beantragung eines Arbeitsvisums sind für die Registrierung für die Einreichung von Visumdokumenten im elektronischen System des e-konsulat berechtigt.
Die Ukraine erhält seit dem 29. April 2020 postalische Arbeitsvisa für Polen. Dies geschah nach der Vereinbarung der polnischen Konsulardienste in der Ukraine.
Ab 16. März 2020 haben die polnischen Konsulate in der Ukraine ihre Arbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie vorerst eingestellt.
In der Ukraine sind polnische Generalkonsulate in Lemberg, Luzk, Odessa, Winnyzja und Charkiw sowie die polnische Botschaft in Kiew tätig.
Inmitten der Coronavirus-Pandemie hat Polen beschlossen, Visa für ausländische Staatsbürger mit nationalen Visa, Arbeitserlaubnissen oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Dies gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Ende des COviD-19-Notfalls.
Ausländische Staatsbürger können einen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthalts stellen. Die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter kann auch verlängert werden.
Das Ausländeramt sagte auch, dass ausländische Staatsbürger in Polen ihren legalen Aufenthalt verlängern könnten, indem sie eine neue Kartenerlaubnis oder einen Visumsstempel in ihren Reisepass erhalten.
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Polnische Konsulate
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