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Belgien hat eine starke internationale Geschichte und liegt zentral in Europa, was es zu einem der sichersten Länder der Welt mit einem hohen Lebensstandard macht. Für Expats, die zur Beschäftigung oder zum Studium nach Belgien einwandern, hat ein Land mit so vielen internationalen Besonderheiten viel zu bieten.

Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Visum, um in Belgien zu leben und zu arbeiten. Sie müssen sich lediglich beim örtlichen Rathaus anmelden und einen belgischen Personalausweis erhalten.

Wenn Sie als Bürger eines Nicht-EU-Landes nach Belgien umziehen, müssen Sie ein Visum beantragen. Es gibt drei Arten belgischer Visa:

  • Kurzfristige belgische Visa –Mit diesem Visum können Sie sich zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage aufhalten
  • Nichteinwanderungsvisa – Hierbei handelt es sich um zeitlich befristete Langzeitvisa zum Studieren oder Arbeiten mit befristeten Verträgen, bei denen der Inhaber nicht beabsichtigt, länger als eine bestimmte Zeit im Land zu bleiben
  • Einwanderungsvisa- Hierbei handelt es sich um Langzeitvisa für Personen, die für längere Zeit oder dauerhaft in Belgien bleiben möchten.
LANGFRISTIGE VISA UND DOKUMENTE ERFORDERLICH

Sie müssen ein belgisches Langzeitvisum der Kategorie D beantragen, wenn Sie nach Belgien umziehen oder für einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) dort bleiben möchten. Die Art des Visums, das Sie beantragen, richtet sich nach dem Grund Ihres Umzugs nach Belgien.

Welche Kategorie Sie wählen, richtet sich nach dem Grund Ihres Besuchs. Die Bearbeitungsdauer beträgt Wochen bis Monate, die Bearbeitungsgebühr liegt jedoch in der Regel bei etwa 180 Euro.

Mitarbeitervisum: Dies ist nur mit einer Arbeitserlaubnis möglich, die Ihr Unternehmen vorab einholen muss (hierfür werden ein ärztliches Attest und drei Passfotos von Ihnen benötigt). Weitere Anforderungen sind:

  • Zwei ausgefüllte Antragsformulare und zwei Passfotos
  • Erklärung aller Strafregisterauszüge aus dem Jahr vor Ihrer Bewerbung
  • Kopie des mit Ihrer Arbeitserlaubnis eingereichten ärztlichen Attests.

Studenten-Visum: Neben Ihrem Reisepass müssen Sie zwei ausgefüllte Antragsformulare, zwei Passfotos und eine Strafregisterauskunft für das Jahr vor Ihrem Antrag einsenden (wenn Sie 21 Jahre oder älter sind). Sie sollten außerdem das Original und Kopien von Folgendem einreichen:

  • Ihr ärztliches Attest
  • Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule,
  • Erklärung, dass Sie Ihr Visum nicht überschreiten werden
  • Nachweis über die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts

Unternehmervisum: Nicht-EU-Bürger, die in Belgien ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchten, müssen einen Berufsausweis beantragen, der als Lizenz für den Handel und die Ausübung einer selbständigen Geschäftstätigkeit dient. Sie müssen ein belgisches Langzeitvisum der Kategorie D bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen (oder bei den örtlichen Gemeindeverwaltungsämtern, wenn Sie bereits in Belgien sind).

DOKUMENTE BENÖTIGT
  • Drei Kopien der ausgefüllten Antragsformulare,
  • Drei Passfotos,
  • Ihr Projektplan,
  • ggf. Vorstrafenregisterauszug
  • Ihr Lebenslauf und beglaubigte Kopien Ihrer Diplome, Empfehlungsschreiben und beruflichen Referenzen

Ab Ihrer Ankunft in Belgien haben Sie drei Tage Zeit, um Ihre Ankunft bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Sie erhalten ein Dokument, aus dem hervorgeht, wann Sie Belgien verlassen müssen. Jeder, der sich länger als drei Monate in Belgien aufhält, gilt als Einwohner.

STÄNDIGER WOHNSITZ

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Belgien haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf die belgische Staatsbürgerschaft. Sowohl der ständige Wohnsitz als auch die Staatsbürgerschaft ermöglichen es Ihnen, auf unbestimmte Zeit in Belgien zu leben und zu arbeiten, wobei die gleichen Regeln gelten wie für belgische Staatsangehörige.

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Häufig gestellte Fragen

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