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NIEDERLANDE EINWANDERUNG AUS AUSTRALIEN

Die Niederlande verfügen über eine lebendige Unternehmerszene sowie ein hervorragendes Bildungssystem. Darüber hinaus verfügen die Niederländer über eine gute Work-Life-Balance und eine hochwertige soziale Sicherheit. Gründe genug, aufs Land zu ziehen.

MIGRATION IN DIE NIEDERLANDE

In den Niederlanden gibt es zahlreiche verschiedene Rechtsdokumente, die ihren Inhabern vorübergehende oder dauerhafte Einwanderungsrechte verleihen: Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, befristete Aufenthaltsgenehmigungen, vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen und EU Blue Cards. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen sich dafür entscheiden, in den Niederlanden zu leben. Daher ist es wichtig, den Zweck auszuwählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, da dieser bestimmt, welche Genehmigung Sie beantragen müssen.

Da die Niederlande Teil der EU und des EWR sind, benötigen Bürger von Schengen-Ländern ein Visum oder eine Erlaubnis, um sich im Land aufzuhalten, zu arbeiten, zu studieren oder zu leben. Staatsangehörige anderer Länder müssen jedoch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie jedoch ein naher Verwandter (Ehepartner, Partner, Großelternteil oder Kind unter 21 Jahren) einer in den Niederlanden lebenden EU-/EWR-/Schweizer Person sind (aber kein EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger sind), müssen Sie dies tun das Recht, ohne Genehmigung in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten.

Andere Nicht-EU-/EWR-Bürger, die für weniger als drei Monate in die Niederlande einreisen möchten, können ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen.

In anderen Fällen, wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, müssen Sie für die Einreise in das Land eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) beantragen und benötigen für den Aufenthalt im Land eine Aufenthaltserlaubnis.

Abhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Jede niederländische Genehmigung hat ihre eigenen Regeln, Anforderungen, Einschränkungen und Gültigkeitsdauer.

Für Einwanderer, die in den Niederlanden arbeiten möchten, erhält der Arbeitgeber ein Arbeitsvisum. Die IND Niederlande bietet jetzt die GVVA an, eine Einzelgenehmigung, die sowohl als Aufenthalts- als auch als Arbeitserlaubnis dient und in der Regel Arbeitnehmern ausgestellt wird. Der Arbeitgeber beantragt diese Erlaubnis, die drei Jahre gültig ist.

Migrationswillige können sich auch an einen Sponsor wenden, bei dem es sich um eine Person oder Organisation handelt, die daran interessiert ist, dass sie in die Niederlande kommen. Darunter könnte ein Arbeitgeber, eine Bildungseinrichtung oder ein Familienmitglied sein. Der Sponsor kann in Ihrem Namen handeln, Anträge auf Aufenthaltserlaubnis stellen und bei Ablehnung des Antrags Einspruch oder Berufung einlegen.

STÄNDIGER WOHNSITZ

Abhängig von Ihrer Nationalität und Ihren Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie fünf Jahre in den Niederlanden gelebt haben.

Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz sowie deren Familienangehörige haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Europa.

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung steht auch Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürgern zur Verfügung. Abhängig von den Standards, die sie erfüllen, werden sie entweder für den Status eines Langzeitaufenthaltsberechtigten (EG) oder für einen normalen niederländischen Daueraufenthaltsstatus in Betracht gezogen.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR NICHT-EU-/EWR-BÜRGER

Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in den Niederlanden
  • Besitzen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für einen nicht vorübergehenden Aufenthalt
  • Ausreichend in die niederländische Gesellschaft integriert und kann Niederländisch sprechen, lesen und schreiben
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie langfristig über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ein Alleinstehender muss beispielsweise über ein monatliches Bruttoeinkommen von 1,152.60 Euro (inkl. Urlaubsgeld) verfügen, wobei diese Beträge zweimal im Jahr überprüft werden.
  • Sie dürfen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit in keiner Weise gefährden.
DOKUMENTE BENÖTIGT
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • Einkommensnachweise wie Kontoauszüge
  • Ein Integrationsdiplom oder ein vergleichbarer Abschluss

Die Bearbeitung Ihrer PR-Bewerbung dauert etwa sechs Monate.

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann man als hochqualifizierte Person in die Niederlande einwandern?
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