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Die Niederlande verfügen über eine lebendige Unternehmerszene sowie ein hervorragendes Bildungssystem. Darüber hinaus verfügen die Niederländer über eine gute Work-Life-Balance und eine hochwertige soziale Sicherheit. Gründe genug, aufs Land zu ziehen.
In den Niederlanden gibt es zahlreiche verschiedene Rechtsdokumente, die ihren Inhabern vorübergehende oder dauerhafte Einwanderungsrechte verleihen: Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, befristete Aufenthaltsgenehmigungen, vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen und EU Blue Cards. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen sich dafür entscheiden, in den Niederlanden zu leben. Daher ist es wichtig, den Zweck auszuwählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, da dieser bestimmt, welche Genehmigung Sie beantragen müssen.
Da die Niederlande Teil der EU und des EWR sind, benötigen Bürger der Schengen-Länder ein Visum oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt, die Arbeit, Studie oder im Land leben. Bürger anderer Länder müssen jedoch einen Visumsantrag stellen oder zulassen.
Wenn Sie jedoch ein naher Verwandter (Ehepartner, Partner, Großelternteil oder Kind unter 21 Jahren) einer in den Niederlanden lebenden EU-/EWR-/Schweizer Person sind (aber kein EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger sind), müssen Sie dies tun das Recht, ohne Genehmigung in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten.
Andere Nicht-EU-/EWR-Bürger, die für weniger als drei Monate in die Niederlande einreisen möchten, können ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen.
In anderen Fällen, wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, müssen Sie für die Einreise in das Land eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) beantragen und benötigen für den Aufenthalt im Land eine Aufenthaltserlaubnis.
Abhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Jede niederländische Genehmigung hat ihre eigenen Regeln, Anforderungen, Einschränkungen und Gültigkeitsdauer.
Für Einwanderer, die in den Niederlanden arbeiten möchten, erhält der Arbeitgeber ein Arbeitsvisum. Die IND Niederlande bietet jetzt die GVVA an, eine Einzelgenehmigung, die sowohl als Aufenthalts- als auch als Arbeitserlaubnis dient und in der Regel Arbeitnehmern ausgestellt wird. Der Arbeitgeber beantragt diese Erlaubnis, die drei Jahre gültig ist.
Migrationswillige können sich auch an einen Sponsor wenden, bei dem es sich um eine Person oder Organisation handelt, die daran interessiert ist, dass sie in die Niederlande kommen. Darunter könnte ein Arbeitgeber, eine Bildungseinrichtung oder ein Familienmitglied sein. Der Sponsor kann in Ihrem Namen handeln, Anträge auf Aufenthaltserlaubnis stellen und bei Ablehnung des Antrags Einspruch oder Berufung einlegen.
Abhängig von Ihrer Nationalität und Ihren Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, nachdem Sie fünf Jahre in den Niederlanden gelebt haben.
Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und Schweizsowie ihre Familienangehörigen haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Europa.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung steht auch Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürgern zur Verfügung. Abhängig von den Standards, die sie erfüllen, werden sie entweder für den Status eines Langzeitaufenthaltsberechtigten (EG) oder für einen normalen niederländischen Daueraufenthaltsstatus in Betracht gezogen.
Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
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