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Allerdings variieren die Richtlinien und Kriterien für die Einwanderung in die Schweiz je nach Land.
Für Bürger aus EU-/EWR-Staaten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise in die Schweiz. Für Nicht-EU/EWR-Bürger gibt es jedoch verschiedene Visakategorien. Sie sollten die entsprechende Visumkategorie basierend auf ihrem Zweck, in das Land einzureisen, auswählen. Die Arten von Visa sind:
Kurzfristige Schweizer Visa — Hierbei handelt es sich um Visa, die Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in der Schweiz ermöglichen.
Nichteinwanderungsvisa — es handelt sich um längerfristige befristete Visa für Studien- oder Arbeitszwecke, bei denen der Inhaber die Absicht hat, das Land nach einer bestimmten Zeitspanne zu verlassen.
Einwanderungsvisa– Hierbei handelt es sich um Langzeitvisa für Personen, die sich für längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz aufhalten möchten.
Der Inhaber dieses Visums darf sich innerhalb von sechs Monaten bis zu 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Datum der Zulassung. Auch wenn das Visum ein Jahr gültig ist, darf sich die Person nicht länger als 90 Tage am Stück im Land aufhalten. Mit diesem Visum kann die Person auch in andere Schengen-Staaten reisen.
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate in der Schweiz aufzuhalten, sich aber nicht dort niederzulassen, müssen Sie eine befristete Aufenthaltsbewilligung beantragen. Im Folgenden sind die beiden befristeten Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz aufgeführt:
Wenn Sie beabsichtigen, in die Schweiz umzuziehen oder für einen längeren Zeitraum zu bleiben, müssen Sie ein nationales Visum der Kategorie D auf die gleiche Weise beantragen wie ein Nichteinwanderungsvisum.
Die Schweiz stellt in der Regel keine dauerhaften Visa oder Genehmigungen für Personen aus, die nicht seit mindestens fünf bis zehn Jahren im Land leben.
Wenn Sie sich aus beruflichen, geschäftlichen oder familiären Gründen für längere Zeit aufhalten, benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine befristete Aufenthaltserlaubnis „B“, bis Sie die Niederlassungsvoraussetzungen erfüllt haben.
Im Folgenden sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine dauerhafte Niederlassung oder die volle Schweizer Staatsbürgerschaft aufgeführt, die je nach Kanton variieren können:
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