Migrieren Sie nach Kanada
Schweiz Y-Achse

In die Schweiz auswandern

Melden Sie sich für eine kostenlose Expertenberatung an

Pfeil nach unten
Team Y-Achse
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?

Erhalten Sie kostenlose Beratung

Migration in die Schweiz

Aufgrund der hohen Lebensqualität, der Beschäftigungsaussichten, des Bildungsangebots, der hervorragenden Gesundheitsversorgung und auch der wunderschönen Landschaft ist die Schweiz ein beliebtes Einwanderungsland.

Zu den gängigen Visaarten gehören Arbeitsvisa, Studentenvisa und Visa zur Familienzusammenführung. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden für verschiedene Dauern ausgestellt, mit der Möglichkeit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nach 5 bis 10 Jahren. Die Schweiz hat vier Amtssprachen, und die Beherrschung einer dieser Sprachen kann für eine Anstellung erforderlich sein. Alle Einwohner müssen krankenversichert sein, und die Lebenshaltungskosten können hoch sein. Wer die Staatsbürgerschaft anstrebt, kann nach 10 Jahren Aufenthalt die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen. Je nach Land variieren jedoch die Richtlinien und Kriterien für die Einwanderung in die Schweiz.

Schweiz Einwanderung

Für Bürger aus EU-/EWR-Ländern gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise in die Schweiz. Für Nicht-EU-/EWR-Bürger gibt es jedoch verschiedene Visakategorien. Die Art des Visums hängt vom Aufenthaltszweck ab:

  • Arbeitsvisum: Wenn Sie ein Stellenangebot von einem Schweizer Arbeitgeber haben, können Sie sich für eine Arbeitsvisum. Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsvisa, abhängig von Ihren Fähigkeiten und Ihrem Beruf.
  • Studentenvisum: Für diejenigen, die Studie in der Schweizbenötigen Sie ein Studierendenvisum. Sie müssen einen Nachweis über die Aufnahme an einer Schweizer Hochschule und ausreichende finanzielle Mittel vorweisen.
  • Visum zur Familienzusammenführung: Wenn Sie Familienangehöriger eines Schweizer oder EU/EFTA-Bürgers sind, können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Sie sollten die entsprechende Visumkategorie basierend auf dem Zweck ihrer Einreise in das Land wählen. Es gibt folgende Arten von Visa:

Kurzfristige Schweizer Visa — Hierbei handelt es sich um Visa, die Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in der Schweiz ermöglichen.

Nichteinwanderungsvisa — es handelt sich um längerfristige befristete Visa für Studien- oder Arbeitszwecke, bei denen der Inhaber die Absicht hat, das Land nach einer bestimmten Zeitspanne zu verlassen.

Einwanderungsvisa– Hierbei handelt es sich um Langzeitvisa für Personen, die sich für längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz aufhalten möchten. 

Kurzaufenthaltsvisum

Der Inhaber dieses Visums darf sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zu 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Der 90-Tage-Zeitraum beginnt mit dem Tag der Einreise. Auch wenn das Visum ein Jahr gültig ist, darf sich die Person nicht länger als 90 Tage am Stück im Land aufhalten. Die Person kann auch in andere Schengen Länder mit diesem Visum.

Nicht-Immigrantenvisum

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate in der Schweiz aufzuhalten, sich aber nicht dort niederzulassen, müssen Sie eine befristete Aufenthaltsbewilligung beantragen. Im Folgenden sind die beiden befristeten Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz aufgeführt:

  • L-Genehmigung – eine biometrische Karte, die Ihnen einen Aufenthalt für kurze Zeit ermöglicht. Es ist nicht erneuerbar und dauert nur ein Jahr. Diese Erlaubnis ist in der Regel an einen konkreten Arbeits- oder Studienvertrag mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr gebunden.
  • B-Genehmigung – die erste befristete Aufenthaltserlaubnis, die in Form einer biometrischen Karte ausgestellt wird. Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen 1 und 5 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Sie sind häufig an einen längerfristigen Arbeits- oder Studienvertrag gebunden und erfordern einen Aufenthalt im Kanton, bei dem das Gesuch eingereicht wurde. Die Anzahl der von der Schweizer Regierung vergebenen B-Lizenzen ist jedes Jahr begrenzt.
Einwanderungsvisum

Wenn Sie beabsichtigen, in die Schweiz umzuziehen oder für einen längeren Zeitraum zu bleiben, müssen Sie ein nationales Visum der Kategorie D auf die gleiche Weise beantragen wie ein Nichteinwanderungsvisum.

Die Schweiz stellt in der Regel keine dauerhaften Visa oder Genehmigungen für Personen aus, die nicht seit mindestens fünf bis zehn Jahren im Land leben.

Aufenthaltsbewilligung C (Daueraufenthalt): Staatsangehörige von Nicht-EU-/EFTA-Staaten können nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige von EU-/EFTA-Staaten können nach 5 Jahren Aufenthalt eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie sich für einen längeren Zeitraum aus beruflichen Gründen aufhalten, Geschäftoder eine Familienzusammenführung, benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis „B“, bis Sie die Niederlassungsvoraussetzungen erfüllen.

Im Folgenden sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine dauerhafte Niederlassung oder die volle Schweizer Staatsbürgerschaft aufgeführt, die je nach Kanton variieren können:

  • Integration in die Schweizer Kultur
  • Fähigkeit, die Landessprache zu sprechen und zu schreiben
  • Strafregister reinigen
  • Ausreichende Mittel, um sich selbst zu ernähren

Auf der Suche nach Inspiration

Entdecken Sie, was Global Citizens über die Y-Achse bei der Gestaltung ihrer Zukunft sagen

Häufig gestellte Fragen

Bietet die Schweiz ein Ruhestandsvisum an?
Pfeil-rechts-füllen