Visum zur Familienzusammenführung

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Warum ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland?

  • Im vergangenen Jahr wurden 1.1 Millionen Einwanderer willkommen geheißen.
  • Im Jahr 4.5 wurden nationale Visa im Wert von 2022 Lakhs ausgestellt.
  • Freiheit, in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten.
  • Bleiben Sie bis zu 1 Jahr in Deutschland.
  • Profitieren Sie von Sozial- und Gesundheitsleistungen.

Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland

Ein deutsches Visum zur Familienzusammenführung ist eine Art Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, das später in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Ein deutsches Familienzusammenführungsvisum richtet sich insbesondere an im Land lebende Ausländer, die ihre Nicht-EU-Familienmitglieder vorübergehend oder dauerhaft mitbringen möchten.

Die deutschen Einwanderungsbehörden haben eine Lösung gefunden, um ihre Einwanderer mit ihren Familienangehörigen zusammenzuführen, indem sie ein Deutschland-Familienzusammenführungsvisum eingeführt haben. Dieses Visum ermöglicht Nicht-EU-Bürgern die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen.

Die Hauptvoraussetzung für einen Kandidaten, der der Europäischen Freihandelszone, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union angehört, besteht darin, finanziell stabil zu sein, um sich selbst und seine Ausgaben im Land bestreiten zu können.

Vorteile des Familienzusammenführungsvisums für Deutschland

Das Familienzusammenführungsvisum für Deutschland bietet viele Vorteile für Inhaber eines Familienzusammenführungsvisums für Deutschland –

Einige seiner Vorteile sind unten aufgeführt:

  • Familienangehörige mit einem Wiedervereinigungsvisum für Deutschland können im Land eine Beschäftigung suchen.
  • Ehegatten mit einem Wiedervereinigungsvisum können das Visum innerhalb von drei Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten umwandeln.
  • Die Mitglieder eines Inhabers eines Familienzusammenführungsvisums können je nach Berechtigung eine Ausbildung im Land anstreben.
  • Inhaber eines Familienzusammenführungsvisums für Deutschland mit einem Ehepartner, der einem Mitglied der EU oder des EWR angehört, können sich ohne Einschränkungen in Deutschland aufhalten und arbeiten.
  • Inhaber eines Familienzusammenführungsvisums können auf der Grundlage der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors Sozialversicherungs-, Gesundheits- und Bildungsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Bei der Geburt eines Kindes in Deutschland können die Eltern das staatliche Elterngeld mit einem 14-monatigen Zuschusszeitraum im Land in Anspruch nehmen.
  • Die Familienangehörigen des Sponsors können ein entspanntes Leben mit hohem Lebensstandard führen.

Zulassungskriterien für das Familienzusammenführungsvisum für Deutschland

Die Zulassungskriterien für das Deutschland-Visum zur Familienzusammenführung sind unten aufgeführt:

  • Der Antragsteller muss mit einem in Deutschland lebenden Deutschen mit Aufenthaltserlaubnis verwandt sein.
  • Der deutsche Einwohner, der den Familienmitglied beherbergt oder beherbergt, muss finanziell stabil und in der Lage sein, ihn zu unterstützen und zu versorgen.
  • Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein.
  • Der Bewerber muss über Grundkenntnisse der Hauptsprache Deutsch verfügen.
  • Nachfolgend sind die Familienangehörigen aufgeführt, die berechtigt sind, ein Visum zur Familienzusammenführung für Deutschland zur Familienzusammenführung zu beantragen:
  1. Ehepartner (Ehefrau/Ehemann)

Ausländische Personen, die in Deutschland leben und ihren Ehepartner nachholen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine Blaue Karte EU
  • Nachweis ausreichender Mittel zum Unterhalt des Ehegatten.
  • Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein
  • Der Bewerber muss über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen.
  1. Kinder (Minderjährige und Erwachsene)

Ausländische Personen in Deutschland, die ihre Kinder in das Land holen möchten, müssen die erforderlichen Kriterien erfüllen. Die Zulassungskriterien können für Minderjährige bzw. erwachsene Kinder unterschiedlich sein.

  • Minderjährige:
  • Wohnen beide Elternteile des Kindes in Deutschland, können sie einen Antrag auf Mitnahme ihres Kindes stellen.
  • Ein alleinerziehender Elternteil ist ebenfalls berechtigt, sein Kind in das Land mitzubringen, sofern er das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.
  • Wenn sich beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind teilen, aber nur einer von ihnen in Deutschland lebt, muss der außerhalb Deutschlands lebende Elternteil dem in Deutschland lebenden Elternteil das vollständige Sorgerecht für das Kind übertragen, um ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland beantragen zu können.
  • Erwachsene Kinder:
  • Die erwachsenen Kinder, die das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, müssen unverheiratet sein.
  • Die erwachsenen Kinder können auch andere Arten von deutschen Visa wie das Besuchsvisum, das Touristenvisum, das Arbeitsvisum und das Studentenvisum in Anspruch nehmen, um an einer deutschen Universität zu studieren.
  1. Eltern
  • Eltern mit minderjährigen Kindern, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können einen Antrag auf Nachzug zu ihren Kindern stellen, sofern sie das alleinige Sorgerecht und das Recht haben, für das Kind zu sorgen.
  • Um eine besondere Härte auszuschließen, können in Deutschland lebende Ausländer ein Visum beantragen, um ihre Eltern mitzubringen.

Voraussetzungen für das Familienzusammenführungsvisum für Deutschland

Die Voraussetzungen für das Deutschland-Visum zur Familienzusammenführung sind unten aufgeführt:

  • Zwei Kopien des Antragsformulars.
  • Zwei Erklärungsformulare, die zu Recht ausgefüllt sind.
  • Nachweis des Reiseplans
  • Nachweis ausreichender Mittel
  • Krankenversicherung
  • Einladungsschreiben des unterstützenden Familienmitglieds in Deutschland
  • Der deutsche Einwohner muss über ein Mindestbruttojahreseinkommen von mindestens 58,400 € (Stand 2023) verfügen.
  • Nachweis der Unterkunft
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  • Nachweis der Heiratsurkunde des Ehegatten
  • Identitätsnachweis des Ehepartners sowie Passdaten.
  • Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes, wenn der Ehegatte ein in Deutschland lebender Ausländer ist
  • Eine Geburtsurkunde, ein Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes und ein Sorgerechtsnachweis für die Kinder.

5 Dinge, die Sie wissen sollten

  • Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer eines Familienzusammenführungsvisums für Deutschland beträgt 12 Monate.
  • Kosten: Die Kosten für das Familienzusammenführungsvisum für Deutschland betragen 7500 EUR.
  • Bearbeitungszeit der Bewerbung: Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Familienzusammenführungsvisum für Deutschland beträgt bis zu 3-4 Monate.
  • Erweiterung: Das Familienzusammenführungsvisum kann verlängert werden, wenn Sie länger als ein Jahr in Deutschland leben möchten.
  • Teilnahmeberechtigung:  Das wichtigste Zulassungskriterium für einen Antragsteller für ein deutsches Familienzusammenführungsvisum ist, dass ein Familienmitglied in Deutschland lebt und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt.

Schritte zum Anwenden

Die Schritte zur Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums für Deutschland sind unten aufgeführt:

Schritt 1: Überprüfen Sie Ihre Berechtigung für ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland.

Schritt 2: Klären Sie die Voraussetzungen für das Visum und vereinbaren Sie einen Termin bei der nächstgelegenen Botschaft.

Schritt 3: Reichen Sie die Anforderungen ein und zahlen Sie die Gebühren.

Schritt 4: Nehmen Sie am Vorstellungsgespräch teil und warten Sie auf den Visumsstatus.

Schritt 5: Fliegen Sie nach Deutschland und treffen Sie Ihre Lieben wieder.

Bearbeitungszeit für ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland

Die Bearbeitungszeit für ein deutsches Familienzusammenführungsvisum beträgt in der Regel 3–5 Monate, abhängig von dem Land, aus dem Sie den Antrag stellen.

Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert je nach Land und der Anzahl der Anträge, die bei der Botschaft im Heimatland eingehen.

Kosten für ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland

Die Kosten für das Familienzusammenführungsvisum für Deutschland betragen 75,00 EUR. Das Deutschland-Visum zur Familienzusammenführung kostet für Kinder unter 37,50 Jahren 18 EUR.

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Y-Axis ist einer der führenden Einwanderungsberater in den Vereinigten Arabischen Emiraten und bietet jedem Kunden unvoreingenommene Einwanderungsdienstleistungen basierend auf seinen Interessen und Anforderungen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des Familienzusammenführungsvisums für Deutschland für 2023?
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Wie hoch ist die Antragsgebühr für das Deutschland-Visum zur Familienzusammenführung?
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