Um in Finnland zu arbeiten oder dort Unternehmer zu werden, benötigen Sie ein Arbeitsvisum für Finnland, das mit einer Aufenthaltserlaubnis einhergeht. Die Beantragung einer solchen Aufenthaltserlaubnis erfolgt auf Grundlage der von Ihnen ausgeübten Beschäftigung. Wenn Sie beabsichtigen, in Finnland ein Unternehmen zu gründen, wird die Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Art Ihres Unternehmens ausgestellt.
Sie sind berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn Sie ein Studium in Finnland abgeschlossen haben und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die Ihnen ein Studium im Land ermöglicht.
Eine Arbeitserlaubnis für Finnland kann beantragt werden, wenn Sie von Ihrem Arbeitsplatz ein angemessenes Gehalt für die von Ihnen ausgeübte Arbeit erhalten. Der Betrag muss ausreichen, um Sie während der gesamten Gültigkeitsdauer der Erlaubnis zu unterstützen.
Sie müssen in Finnland eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn:
Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Berufszweig erteilt wurde, ist ein Jobwechsel in der Regel ohne Einschränkungen möglich. Dies gilt für den Fall, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis noch nicht abgelaufen ist und Ihr neuer Arbeitsplatz in denselben Bereich fällt. Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine bestimmte Tätigkeit ist es Ihnen gestattet, diese Aufgabe auch für einen anderen Arbeitgeber wahrzunehmen.
Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis. Dann müssen Sie Finnland verlassen, wenn Sie aus einem anderen Grund keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Tätigkeit als Fachkraft oder als Lehrer beantragen. Möglicherweise haben Sie einen Arbeitsvertrag mit einem finnischen Arbeitgeber oder haben ein Stellenangebot angenommen. Für eine solche Aufenthaltserlaubnis müssen Sie über Erfahrung in Sachverständigenaufgaben verfügen, die besondere Fachkenntnisse erfordern. Ein hohes Bildungsniveau wird ebenfalls erwartet.
Wenn Sie für einen finnischen Arbeitgeber arbeiten und einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben oder ein Stellenangebot eines finnischen Arbeitgebers angenommen haben, müssen Sie eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Im Falle einer Arbeitserlaubnis muss der Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist nachweisen, dass es in Finnland oder der EU/dem EWR nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte für die angebotene Stelle gibt.
Um zur Saisonarbeit nach Finnland zu kommen, benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Die maximale Dauer der Saisonarbeit beträgt 9 Monate. Diese Arbeiten liegen überwiegend in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus.
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind: